"Fracking" in Wasserschutzgebieten unzulässig

Wirtschaft und Technologie/Antwort - 22.11.2011

Berlin: (hib/HLE) Tiefbohrungen und damit auch die Förderung von sogenanntem unkonventionellen Erdgas („Fracking“) sind in Wasserschutzgebieten unzulässig. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/7650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7243). Danach sind diese Maßnahmen in den Schutzzonen I und II eines Wasserschutzgebietes völlig unzulässig. In der Schutzzone III müssten die zuständigen Behörden der Länder über die Zulässigkeit solcher Vorhaben entscheiden. Auf jeden Fall müsse gewährleistet sein, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit gebe. Zur Frage nach Erdbeben aufgrund von bisher durchgeführten Fracking-Maßnahmen heißt es, keine der in norddeutschen Erdgasfeldern bislang durchgeführten Fracking-Maßnahmen sei mit nachweisbarer Seismizität verbunden gewesen. Zukünftige Erdbeben in Zusammengang mit der Erdgasförderung könnten nicht völlig ausgeschlossen werden. „Deutlich stärkere Beben sind jedoch nach dem jetzigen Kenntnisstand als sehr unwahrscheinlich anzusehen“, heißt es in der Antwort.

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