Regierung hat Sichtung von mutmaßlich islamfeindlichen Äußerungen intensiviert

Inneres/Antwort - 01.12.2011

Berlin: (hib/STO) Die Verfassungsschutzrelevanz von islamfeindlichen beziehungsweise antimuslimischen Internetseiten und Organisationen ist nach Angaben der Bundesregierung „Gegenstand laufender Erörterungen der Verfassungsschutzbehörden“. Ob extremistische Bestrebungen vorliegen, bemesse sich im Falle der Islamfeindlichkeit „wie bei jeder anderen Bestrebung am Maßstab der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7569). Der Bewertung könnten dabei nicht lediglich Einzelaussagen zugrundegelegt werden. Entscheidend sei vielmehr eine „Gesamtbetrachtung des öffentlichen Wirkens einer Bestrebung und der ihr zurechenbaren Äußerungen.“

Unabhängig davon könnten einzelne beleidigende, diffamierende oder bedrohende Äußerungen auch im Internet strafrechtlich relevant sein, führt die Regierung aus. Es sei bekannt, dass auf dem Internet-Portal „Politically Incorrect“ auch „Beiträge mit antimuslimischen, teilweise auch rassistischen Inhalten“ eingestellt wurden. Die Sicherheitsbehörden leiteten Fälle mit einer möglichen strafrechtlichen Relevanz an die zuständigen polizeilichen Dienststellen der Länder weiter. „Ob es sich bei hetzerischen Äußerungen um solche handelt, die – obwohl menschenfeindlich und geschmacklos – im Hinblick auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch hinzunehmen sind oder die die Schwelle der Strafbarkeit erreichen, ist eine Frage des Einzelfalls und allein von den jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen“, heißt es in der Antwort weiter.

Zur Frage, ob sie an ihrer in einer Antwort vom 5. September dieses Jahres (17/6910) getroffenen Einschätzung der Website „Politically Incorrect“ festhält, verweist die Regierung darauf, dass sie ihre Sichtung und Auswertung von mutmaßlich islamfeindlichen und antimuslimischen Äußerungen intensiviert habe. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse führten jedoch im Ergebnis nicht zu einer Änderung der damals getroffenen Einschätzung. In ihrer Antwort vom 5. September hatte die Regie-rung geschrieben, dass sich in Bezug auf „Politically Incorrect“ eine rechtsextremistische Bestrebung „derzeit (noch) nicht feststellen“ lasse.

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