SPD verlangt Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Arbeit und Soziales/Antrag - 01.12.2011

Berlin: (hib/CHE) Die deutschen Gesetze müssen auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) überprüft werden. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/7942), der heute vom Bundestag beraten wird. Inklusion und Teilhabe seien keine Sonderrechte, vielmehr konkretisiere die BRK lediglich die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung. Es gebe einen gewaltigen themenübergreifenden Handlungsbedarf, um festzustellen, ob die geltende Rechtslage der Konvention entspricht, schreiben die Abgeordneten.

In ihrem Antrag formulieren sie einen umfangreichen Maßnahmenkatalog unter anderem zu den Bereichen Bewusstseinsbildung und Gleichstellung, Assistenz und Mobilität, Arbeit und berufliche Rehabilitation, Bildung, Kinder und Familie, Barrierefreiheit und Bahnverkehr. So fordern sie zum Beispiel ein Konzept für ein „Disability Mainstreaming“ für Politik und Gesetze, um Vorurteile abzubauen und ein Bewusstsein zu schaffen, das sensibel für Menschen mit Behinderung ist. Gesetze, die Menschen mit Behinderung betreffen, dürften nicht ohne deren Beteiligung entstehen, heißt es in dem Antrag. Außerdem müsse geprüft werden, welche Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig ganz oder teilweise einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden können. Ein bestehender Teilhabebedarf dürfe grundsätzlich nicht zur Sozialhilfe-Abhängigkeit führen. Die Abgeordneten verlangen außerdem eine konsequente Umsetzung der inklusiven Bildung und eine komplette Barrierefreiheit im Öffentlichen Personenverkehr.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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