Grüne wollen Neuntes Sozialgesetzbuch weiterentwickeln

Arbeit und Soziales/Antrag - 01.12.2011

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für eine Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), in dem das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung geregelt ist, stark. Sie hat dazu einen Antrag (17/7951) vorgelegt, in dem sie zwar die Fortschritte und Vereinfachungen lobt, die das SGB IX für viele Betroffene gebracht habe. So würden unter anderem Leistungen in vielen Fällen deutlich schneller gewährt und die Wünsche der Betroffenen eine größere Rolle spielen, als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Problematisch sei jedoch, dass der Wille des Gesetzgebers teilweise offensichtlich ignoriert werde und Rehabilitationsträger die Vorschriften des SGB IX nicht oder nur unvollständig anwenden, schreibt die Fraktion. So werde das Persönliche Budget nur in kleiner Zahl als trägerübergreifende Leistung gewährt.

Die Grünen verlangen nun von der Bundesregierung, klarzustellen, dass die Vorschriften des SGB IX für die zuständigen Rehabilitationsträger gelten. Außerdem sollen die im SGB IX geregelten Ausnahmen für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe aufgehoben und Regelungen zur wirksamen Umsetzung des Prinzips „Rehabilitation vor Pflege“ getroffen werden.

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