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Inneres/Gesetzentwurf - 01.12.2011
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens (17/7746) vorgelegt, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für ein einheitliches Melderecht „und damit für einen effektiveren und effizienteren Vollzug des Melderechts geschaffen“ werden sollen. In der Vorlage verweist die Regierung darauf, dass das Meldewesen mit der Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt worden sei. Mit dem angestrebten Gesetz fülle der Bund diese Gesetzgebungskompetenz aus und führe das bisher geltende Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahr 1980 mit den Landesmeldegesetzen in einem Bundesmeldegesetz zusammen.Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf die bundeseinheitliche Regelung des Meldewesens, erhebt aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nur zum Teil zustimmt. Auch bittet der Bundesrat in seiner Stellungnahme, im weiteren Gesetzgebungsverfahren näher darzulegen, welche Kosten bei den Ländern und Kommunen entstehen werden. Dieser Bitte wird die Bundesregierung entsprechen, wie sie in ihrer Gegenäußerung schreibt. Eine Darlegung der bei den Ländern und Kommunen entstehenden Kosten sei allerdings nur auf der Grundlage von entsprechenden Angaben der Länder möglich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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