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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 01.12.2011
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant, in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. Dieser bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden. Diese Reform ist wesentlicher Bestandteil eines Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (17/7916), den die Bundesregierung vorgelegt hat.Sie begründet diese Initiative mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft und den seit Jahren rückläufigen Versichertenzahlen. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung habe diesen Veränderungen nicht in gleicher Weise Rechnung getragen wie die allgemeine Sozialversicherung, schreibt die Regierung. Bisher verhindere die vorrangig räumliche Aufteilung, dass die Träger ihre Aufgaben effizient und wirtschaftlich erfüllen. Zudem bestünden gravierende Belastungsunterschiede durch regional unterschiedlich hohe Beiträge für gleich strukturierte Betriebe, was zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung führe, heißt es in dem Entwurf weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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