Bundesregierung sieht keine Unterordnung ziviler unter militärische Aufgaben in Afghanistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort - 05.12.2011

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keine Unterordnung ziviler Hilfe unter militärische Aufgaben in Afghanistan. Das Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ stehe für ein abgestimmtes und ressortübergreifendes Vorgehen, um „umfassende und nachhaltige Sicherheit zu gewährleisten“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (17/7615). Sicherheit sei dabei mehr als die Abwesenheit von Gewalt, „sie umfasst politische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Stabilität“.

Konkret hatte die Linksfraktion nach der Mittelvergabe der „NRO-Fazilität Afghanistan“ gefragt, (NRO: Nichtregierungsorganisationen), die an das Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ geknüpft sei. 2011 seien bislang elf Projekte von zehn Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der NRO-Fazilität gefördert worden, darunter etwa Programme zur Ernährungssicherung und ländlichen Entwicklung der Deutschen Welthungerhilfe und zur Erwachsenenbildung des Deutschen Volkshochschulverbandes. Bis zum 1. November 2011 seien 5,5 Millionen Euro der im Haushalt veranschlagten zehn Millionen Euro ausgegeben worden, schreibt die Bundesregierung weiter.

Den von der Linksfraktion zitierten Vorwurf des Verbandes Entwicklungshilfe deutscher NRO (Venro), Deutschland missachte mit der Konditionierung von Hilfsgeldern grundsätzlich die Rolle und das Selbstverständnis von unabhängigen NRO, hält die Bundesregierung für nicht zutreffend. Nach ihrer Auffassung ist die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der deutschen NRO „durch die an die Afghanistan-Fazilität geknüpften Bedingungen unberührt“.

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