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Arbeit und Soziales/Antrag - 30.11.2011
Berlin: (hib/CHE) Die Kompetenzen der Beiräte in den Jobcentern sollen erweitert und deren Zusammensetzung neu geregelt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/7844). Sie bemängelt vor allem, dass die Befugnisse der Beiräte auf eine ausschließlich beratende Funktion begrenzt sind und sich nur auf den Bereich der Eingliederungsinstrumente beziehen. Außerdem kritisiert sie, dass Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht direkt in den Beirat gewählt werden können. Dies schränke die Wirksamkeit der Beiräte als Interessenvertretung der Betroffenen ein, schreibt die Fraktion. Nach ihren Vorstellungen sollen die Beiräte künftig die Trägerversammlung und die Geschäftsführung der Jobcenter in allen grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) beraten. Sie sollen darüber hinaus über die Einsatzfelder der öffentlich geförderten Beschäftigung verbindlich mitbestimmen und auch andere Aufgaben übernehmen können. Es müsse zudem sichergestellt werden, dass die Mitglieder der Beiräte ein breites gesellschaftliches Spektrum widerspiegeln und neben kommunalen Vertretern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Industrie- und Handelskammern auch die Betroffenen des SGB II vertreten sind, heißt es in dem Antrag.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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