SPD-Fraktion: "Recht auf Girokonto" soll gesetzlich verankert werden

Finanzen/Antrag - 02.12.2011

Berlin: (hib/HLE) Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, Menschen ohne Girokonto ein solches Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Das Konto solle die üblichen Basisfunktionen bieten, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/7823), der heute auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Zur Vermeidung unangemessen hoher Gebühren für die Kontoführung soll ein Entgeltrahmen festgesetzt werden, so dass die Kosten nicht höher würden als die Kosten üblicher Gehaltskonten. Das Konto soll den im normalen bargeldlosen Zahlungsverkehr notwendigen Leistungsumfang bieten.

Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass die Spitzenverbände des deutschen Finanzwirtschaft bereits 1995 den Banken empfohlen hätten, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen. „Nach über 15 Jahren ist die deutsche Kreditwirtschaft weiterhin nicht bereit, allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten“, heißt es in dem Antrag. Hunderttausende würden in Deutschland kein Girokonto erhalten.

Zu dem zum 1. Juli 2010 per Gesetz eingeführten „Pfändungssschutzkonto“ (P-Konto) verweist die SPD-Fraktion auf Untersuchungen von Verbraucherschützern, wonach es nach der Umstellung normaler Konten auf P-Konten zu erheblichen Gebührensteigerungen gekommen sei. Durch überhöhte Gebühren würden die Institute die Kunden zur Kündigung der Konten drängen. „Mit dem Verzicht auf eine wirksame Selbstregulierung zwingt die Branche den Gesetzgeber nunmehr, die Institute zur Führung eines Guthabenkontos für bisher kontolose Verbraucher gesetzlich zu verpflichten“, stellt die SPD-Fraktion fest.

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