Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Öffentliche Stellen zahlen bei Verzug – selbst wenn Bedenken bestehen
Die Regierung erwarte nicht, dass durch die vorgeschlagenen Regelungen alle Probleme mit Zahlungsverzug ausgeräumt werden können. Denn die Ursachen für Zahlungsverzug seien vielfältig, worauf bereits die Europäische Kommission in der Begründung ihres Richtlinienvorschlages hinweist. Zu der Frage, ob sich die Zahlungsmoral der öffentlichen Stellen oder der privaten Auftragsgeber verschlechtert habe, ”bestehen jeweils eigene Erfahrungen eines jeden Gläubigers“. Die Regierung verfüge über keine Erkenntnisse.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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