Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Im Bundestag notiert: Muslimfeindliche Straftaten
Berlin: (hib/STO/AW) ”Muslimfeindliche Straftaten“ werden nach Angaben der Bundesregierung seit der Einführung des ”Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ im Jahr 2001 als politisch motivierte Straftaten erfasst und dem Oberbegriff ”Hasskriminalität“ zugeordnet. ”Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls und der Einstellung des Täters/Tatverdächtigen werden sie gegebenenfalls auch noch bei den Unterthemen ,fremdenfeindlich‘ und/oder ,Religion‘ gezählt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4128) weiter. Ein gesondertes Unterthema ”muslimfeindlich“ oder ”islamfeindlich“ gebe es nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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