Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > SPD-Fraktion: Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben
Dabei sollten ”sowohl die Anteilseigner- wie die Arbeitnehmerseite die Quote erfüllen müssen“.
Ferner dringen die Abgeordneten in der Vorlage auf einen Gesetzentwurf, der ”in festzulegenden Schritten die Einführung einer Quote von mindestens 40 Prozent für Vorstände festschreibt“. Auch solle eine Regelung getroffen werden, dass ”neben dem beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden jeweils ein Stellvertreter dem anderen Geschlecht angehören muss“.
In dem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass Deutschland bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft ”erhebliche Defizite“ habe. So stagniere etwa der Anteil von Frauen in Führungspositionen weiterhin auf niedrigem Niveau. In den 30 im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen habe der Frauenanteil bei Vorstandsmitgliedern 2009 bei 0,55 Prozent und 2010 bei 2,16 Prozent gelegen. In den Aufsichtsräten dieser Unternehmen habe der Frauenanteil auf der Anteilseignerseite 2009 bei 6,54 Prozent und 2010 bei 7,42 Prozent gelegen.
Wie die Fraktion weiter erläutert, haben sich mehrere europäische Nachbarländer zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen deutlich zu erhöhen. Sie hätten bereits gesetzliche Regelungen für die Einführung einer Quote für Aufsichtsräte und Vorstände getroffen oder seien derzeit dabei, sie zu entwickeln. Dagegen halte die Bundesregierung am Prinzip der Freiwilligkeit fest. Dies sei ”nicht nachvollziehbar“, denn die im Juli 2001 getroffene Vereinbarung der damaligen Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft habe ”keine nennenswerten Fortschritte“ gebracht. Nach wie vor seien Aufsichtsräte und Vorstände von Aktiengesellschaften ”fest in der Hand von Männern“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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