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Schließlich soll die Regierung zu Umsetzungen einer Verwaltungsreform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ein Gesamtkonzept vorlegen, aus dem die Veränderungen der Aufgaben- und Personalstruktur sowie die hieraus folgenden Organisationen hervorgehen und einen aktuellen Gesamtkatalog aller Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorlegen. Dabei sollen zukünftig bei der Kosten-Leistungs-Rechnung die Personalkosten nicht mehr ausgespart werden.
Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung muss sich an den vorhandenen Verkehrsströmen sowie ökonomischen und ökologischen Zielsetzungen orientieren, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die Bedeutung der Bundeswasserstraßen habe sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert: Trotz hoher Investitionskosten habe sich das Verkehrsaufkommen nicht erhöht. Rund 7.300 Kilometer Wasserstraßen würden weiterhin von sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, 39 Wasser- und Schifffahrtsämtern, fünf Neubauämtern sowie 141 Außenbezirken, Bauhöfen und Verkehrszentralen verwaltet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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