Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Endgültige Entscheidung zur Inbetriebnahme des dialogorientierten Serviceverfahrens noch nicht gefallen
Mit dem dialogorientierten Serviceverfahren soll der Antwort zufolge das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an Hochschulen ”mit grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglichst optimal koordiniert werden“. Das Verfahren ermögliche sowohl die zentrale als auch die dezentrale Bewerbung, schreibt die Regierung weiter. Es biete den Bewerbern ein ”erhöhtes Maß an Transparenz“; sie könnten Status und Erfolgsaussichten ihrer Bewerbungen verfolgen und das für sie günstigste Angebot auswählen. Seitens der Bundesregierung bestünden derzeit keine Planungen für einen Einsatz von Bundesmitteln, die über die auf 15 Millionen begrenzte Anschubfinanzierung hinausgehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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