Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Investitionsgarantien in Entwicklungsländern sollen ausgeweitet werden
Die Änderungen des MIGA-Gründungsübereinkommens betreffen danach unter anderem sogenannte allein stehende Darlehen, die Ausdehnung des Verfahrens zur Registrierung von Investoren sowie die Ausdehnung der Risikoabdeckung von bestehenden Investitionen. Außerdem soll die gemeinsame Antragstellung von Investor und Gastland nicht mehr Voraussetzung für Garantien sein.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte zukünftige Änderungen des MIGA-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Dies sei unter anderem deshalb geboten, da solche Änderungen auch für die überstimmten MIGA-Mitgliedsstaaten in Kraft treten würden, heißt es in der Vorlage. Zudem reiche der im MIGA-Übereinkommen vorgesehene 90-Tage-Zeitraum für das Inkrafttreten regelmäßig nicht aus, um ein Vertragsgesetz zu erlassen. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 18. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Die MIGA ist Teil der Weltbankgruppe und hat den Auftrag, privatwirtschaftliche Investitionen in Entwicklungsländern durch Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken zu fördern und das Investitionsklima in diesen Ländern zu verbessern. Deutschland ist Gründungsmitglied der 1988 ins Leben gerufenen Organisation, der heute 25 Industrie- und 150 Entwicklungsländer angehören.
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