Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > CCS-Technologien sollen in Deutschland erprobt werden
Die Bundesregierung weist aber auch darauf hin, dass CCS sich noch im Entwicklungsstadium befinde und deshalb ”auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin im großtechnischen Maßstab“ überprüft werden müsse. Dazu werde ein Rechtsrahmen für die Anwendung der Technologien sowie für die Demonstration der dauerhaften Speicherung in ”wenigen, kleineren bis mittleren Kohlendioxidspeichern“ geschaffen. ”Mit der beschränkten Zulassung einer kleinen Anzahl von Demonstrationsspeichern und der vorgesehenen Evaluierung der Technologien wird herausgestellt, dass die weitere Entwicklung und kommerzielle Anwendung der CCS-Technologien von den Ergebnissen der durch das Gesetz vorgesehenen Erprobungs- und Demonstrationsphase abhängt“, stellt die Bundesregierung klar.
In der Begründung des Entwurfs bezieht sich die Bundesregierung auf aktuelle Studien, die eine Reduzierung des Ausstoßes von anthropogenen Treibhausgasen um 80 bis 95 Prozent empfehlen würden, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Dies erfordere ”massive Anstrengungen“. Die mit CCS verbundene Möglichkeit der weiteren Nutzung von Kohle könnte die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus zum Teil geopolitisch unsicheren Regionen verringern und so die Energieversorgungssicherheit erhöhen. ”Insoweit kann die Versorgungssicherheit gestärkt und mit den Erfordernissen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden“, erwartet die Bundesregierung. Sie verweist außerdem auf die Technologieführerschaft Deutschlands im Industrie- und Kraftwerkssektor. Diese Führungsposition könne ”durch ein engagiertes Herangehen an die CCS-Technologien“ in diesem Sektor behauptet werden.
Für den Vollzug und die Durchführung des Gesetzes sollen die Länder zuständig sein. Die Länder sollen auch durch Landesgesetze festlegen, wo Kohlendioxidspeicher angelegt werden und wo nicht (Positiv- und Negativausweisungen). Es bleibe den Ländern vorbehalten, auch nur Negativ- oder nur Positivausweisungen vorzunehmen, schreibt die Regierung in der Begründung und erklärt: ”Damit werden die Handlungsmöglichkeiten der Länder weiter gestärkt.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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