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Der Bund habe jedoch weitere Projekte ins Leben gerufen – wie zum Beispiel eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle (ADS), die die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht und auch über die Förderlaufzeit hinaus wirken soll. Auch der seit elf Jahren jährlich stattfindende Girls Day sowie der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) ist laut der Regierung ein Ansatz um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung vorzubeugen.
Exemplarisch verwies die Regierung zudem auch auf ihre eigenen Ministerien, in denen Maßnahmen zur Gleichbehandlung getroffen worden sind. Im Bundesinnenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesjustizministerium existieren demnach AGG-Beschwerdestellen sowie Integrationsvereinbarungen zur gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Des Weiteren enthielten Personalfragebögen oder Bewerbungen häufig keine Fragen ”nach potenziell diskriminierenden Merkmalen“, um so dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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