Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Die Linke schlägt umfassende Reform des Wahlrechts vor
Ferner soll laut Vorlage das aktive und passive Wahlrecht für Straftäter ”ebenso wie ihre Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, gewährleistet“ werden. Lehnt der Bundeswahlausschuss die Zulassung einer Partei oder einer Landesliste einer Partei in der Einspruchsverhandlung zur Bundestagswahl ab, soll ihr nach dem Willen der Linksfraktion der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen stehen. Den Einsatz von Wahlcomputern bei der Stimmabgabe will die Fraktion gesetzlich untersagen. Auch will sie regeln, ”dass der barrierefreie Zugang zu allen Wahlräumen im Wahlgebiet am Wahltag gewährleistet werden muss“.
Mit der Vorlage reagieren die Abgeordneten zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008, in dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Wahlrecht ”spätestens bis zum 30. Juni 2011“ zu reformieren. Wie die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung (Az.: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) urteilten, verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil ”ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann“. Dieser paradoxe Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.
Nach dem Gesetzentwurf der Linksfraktion soll die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis künftig bereits auf der Bundesebene erfolgen. Sofern dann in ”seltenen“ Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU, bei der die Anrechnung auf Bundesebene nicht möglich ist, dennoch Überhangmandate entstehen, sollen diese mit Ausgleichsmandaten kompensiert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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