Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Sachverständige loben schnelleren Ausbau der Stromnetze
Koalition und Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (17/6073, 17/6249).
So bezeichnete Christoph Maurer (CONSENTIC – Consulting für Energiewirtschaft und –technik) in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zusammenfassung von Kompetenzen bei der Planung neuer Stromtrassen bei der Bundesnetzagentur als sinnvoll, da die Netzagentur ohnehin zusätzliche Aufgaben im Bereich der Netzplanung erhalten werde. Notwendig sei mittelfristig ein Netzausbau in einem Umfang von mehreren tausend Kilometern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Übertragung der Aufgaben an die Bundesnetzagentur und erwartet, dass die Planfeststellung aus einer Hand zu schnelleren Verfahren führen wird. Der Übertragungsnetzbetreiber ”50hertz“ erklärte, die Zuständigkeit der Netzagentur sei der entscheidende Hebel, um Verfahrenspausen zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur sicherte zu, sie werde sich den neuen Aufgaben stellen. Die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben sei jedoch ohne zusätzliche Planstellen nicht möglich. Kritisch äußerte sich die Agentur zu dem Vorhaben, Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt überwiegend als Erdkabel auszuführen. Ein Zubau von 2.500 km Leitungen würde dann statt 500 Millionen Euro 1,4 Milliarden Euro kosten.
Die Gewerkschaft Verdi schrieb zum Netzausbau, zur Vermeidung weitergehender Eingriffe in die Landschaft solle bei den Trassenplanungen systematisch hinterfragt werden, ob bereits bestehende Trassen ausgebaut werden könnten. Zu den Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zählt eine Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, den zum stabilen Betrieb erforderlichen Anteil an systemdienstfähigen Kraftwerkskapazitäten zu garantieren.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien begrüßte die Ziele im Energiewirtschaftsbereich und forderte in seiner Stellungnahme unter anderem Anreize zum Ausbau der Speicherkapazitäten.
So müsse es eine generelle Befreiung der Speicher von den Netznutzungsentgelten geben. Diese Forderung wurde auch vom BDEW erhoben.
Die Wirtschaftsvereinigung Metalle sicherte zu, dass ihre Betriebe aktiv zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit beitragen wollten. Sie verlangte eine angemessene Entschädigung der Unternehmen für den Fall von schnellen Stromabschaltungen zur Netzstabilisierung. Diese Abschaltungen müssten in Zahl und Dauer begrenzt werden. Der Orientierungspreis für die Entschädigung müsse bei 60.000 Euro je Megawatt und Jahr liegen.
Der Stromnetzbetreiber TENNET sah das Instrument zu- und abschaltbarer Lasten als sinnvoll an. Diese Notfallmaßnahmen müssten jedoch davon abhängig gemacht werden, dass zuvor Vereinbarungen mit der Industrie abgeschlossen worden seien.
Zum Thema Reservekraftwerk schrieb der Bundesverband Neuer Energieanbieter, die an abgeschaltete oder stillgelegte Anlagen gerichtete Verpflichtung, die Betriebsbereitschaft wieder herzustellen und Strom ins Netz einzuspeisen, stelle einen ”erheblichen Eingriff“ in das Eigentumsrecht da und sei mit erheblichen Kosten verbunden.
Professor Christian von Hirschhausen (TU Berlin) bezeichnete den Zeithorizont der bisherigen Netzausbauplanung in Deutschland als zu kurz. Die Planungen bezögen sich auf die bis 2025 reichenden Netzstudien der Deutschen Energieagentur (dena).
Zur wettbewerblichen Lage schrieb das Bundeskartellamt, es sei nicht auszuschließen, dass es durch den Atomausstieg kurzfristig zu einer stärkeren Marktmacht der dominierenden Energieerzeuger EnBW, EON, RWE und Vattenfall kommen werde. Grundsätzliche Kritik übte Professor Franz Jürgen Säcker (FU Berlin) in seiner schriftlichen Stellungnahme. Deutschland gebe das von der EU vorgegebene System der wettbewerblichen Öffnung der Märkte für Strom und Gas einseitig auf ”und hat sich im Interesse verstärkten Klimaschutzes einem planwirtschaftlichen System der Energieversorgung zugewandt“.
Des weiteren ging es in der Anhörung um den Antrag der SPD-Fraktion ”Auf dem Weg zu einem nachhaltigen effizienten, bezahlbaren und sicheren Energiesystem“ (17/5181) und zwei weitere Anträge der SPD-Fraktion: Programm für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung (17/5481) und zur Kraft-Wärme-Kopplung (17/6084). Außerdem ging es um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung der Stromnetze (17/5762).
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