Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Öffentliches Fachgespräch zur Situation von Praktikanten mit Hochschulabschluss
Martina Rebien vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, René Rudolf, DGB-Bundesvorstand, und Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
In ihrem Antrag schreibt die SPD-Fraktion (17/3482), viele Praktikanten erhielten entweder überhaupt keine Vergütung oder würden ohne adäquate Vergütung als normale Arbeitskräfte eingesetzt. Diese ”Ausbeutung junger Menschen beim Berufseinstieg“ müsse verhindert werden. Die bestehenden Regelungen im Berufsbildungsgesetz reichten offenkundig nicht aus. Die Frak-tion schlägt vor, Praktikanten durch entsprechende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) mehr Rechte zu gewähren. Danach soll im BGB eine sich an der Rechtsprechung orientierende Definition des Praktikums und die Pflicht zur angemessenen Vergütung aufgenommen werden. Praktikanten müssten mindestens 350 Euro brutto monatlich verdienen; ihre Zeit der Betriebszugehörigkeit im Rahmen eines Praktikums sollte nach dem Kündigungsschutzgesetz auf das anschließende Arbeitsverhältnis angerechnet werden, fordern die Parlamentarier.
Auch die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, den Missbrauch von Praktika gesetzlich zu stoppen. In ihrem Antrag (17/4186) fordert sie die Bundesregierung auf, den Geltungsbereich des BBiG vollumfänglich auf Praktikanten zu erweitern. Unter anderem müsse eine angemessene Vergütung darin verankert werden, schreiben die Abgeordneten. Bei Praktikanten, die noch in der Ausbildung sind, dürfe die Vergütung nicht unter 300 Euro monatlich liegen. Praktika nach einem Berufs- oder Studienabschluss sollen nach Willen der Fraktion tariflich vergütet werden, ”mindestens aber einen gesetzlichen Mindestlohn erhalten, der zum 1. Mai 2013 mindestens zehn Euro pro Stunde betragen muss“. Die Fraktion fordert weiter, die Praktikumsdauer auf drei Monate zu begrenzen.
Nach Willen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen soll ”eine klare Definition eines Praktikums gesetzlich verankert werden, um Praktika besser von regulären Beschäftigungsverhältnissen abzugrenzen und klarzustellen, dass ein Praktikum in erster Linie dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen dienen soll“.
In ihrem Antrag (17/4044) sprechen sich die Abgeordneten außerdem für eine Aufwandsentschädigung von mindestens 300 Euro monatlich während einer beruflichen beziehungsweise vollzeitschulischen Ausbildung, während des Studiums und in Absolventenpraktika aus. Alle Praktikanten und Praktikantinnen sollten einen Anspruch auf einen Praktikumsvertrag, eine Praktikumsbescheinigung und ein Zeugnis erhalten, heißt es weiter. Fünf Jahre nach einer ersten intensiven Debatte um das damals so genannte Phänomen ”Generation Praktikum“ hätten zwei Bundesregierungen die Zeit ungenutzt verstreichen lassen, begründen die Parlamentarier ihren Vorstoß. Trotz aller Sorge vor dem drohenden Fachkräftemangel, hätten weder die Regierung noch die Arbeitgeber bisher Maßnahmen ergriffen, die Qualität und Fairness in Praktika zu erhöhen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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