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Um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, sollen nach dem Willen der Regierung Geheimnisträger notfalls Informationen an die Jugendämter weiterzugeben. Zuvor sollen sie allerdings bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten hinwirken. Zu den Geheimträgern zählen Ärzte, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, Psychologen, Ehe, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater, Berater für Suchtfragen, Mitglieder einer anerkannten Bratungsstelle nach dem Schwangerschafts-konfliktgesetzes, staatlich anerkannte Soziarbeiter und Sozialpädagogen, sowie Lehrer an öffentlichen Schulen. Außerdem soll die Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern verbessert werden, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen.
Einen zweiten Schwerpunkt legt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. So sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über das Leistungsangebot von Beratungsstellen im örtlichen Einzugsbereich informiert werden. Die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Information zuständigen Stellen sind zudem befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. In den Bundesländern sollen zudem verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Bereich des Kinderschutzes aufgebaut werden. In das Netzwerk sollen unter anderem die Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Gesundheits- und Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Schwangerschafts- und Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Familienbildungsstätten und Familiengerichte eingebunden werden. Durch eine zeitlich befristete Bundes-initiative soll außerdem das System von Familienhebammen ausgebaut werden.
Nach Angaben der Regierung entstehen durch das Gesetzes-vorhaben in den Jahren 2012 bis 2015 für den Bund jährliche Ausgaben von 30 Millionen Euro. Die Hauptlast der Ausgaben hingegen müssten von den Bundesländern getragen werden. Neben einmaligen Umstellungs- und Aufbaukosten von 25,08 Millionen Euro im Jahr 2012 und 25 Millionen Euro im Jahr 2013 fallen jährliche Mehrkosten von 64,03 Millionen Euro an.
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