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Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das Ziel verfolgt, die Überprüfung von Produkten – ähnlich wie beim Produktsicherheitsgesetz – auf ihre Übereinstimmung mit Ökodesign-Anforderungen entlang der gesamten Vermarktungskette bis hin zum Handel zu ermöglichen. ”Die Mitgliedstaaten haben daher die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass harmonisierte Produkte auf jeder Vermarktungsstufe bis hin zum Händler auf ihre Übereinstimmung mit sämtlichen jeweils anwendbaren EU-Produktvorschriften überprüft werden können“, schreibt die Bundesregierung. Es sei auch im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen geboten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Kontrolle von Importprodukten, die zum Teil direkt in den Handel gelangen und in kurzer Frist verkauft würden, entlang der gesamten Vermarktungskette zur Verfügung zu stellen. Weiter heißt es: ”Der Handel hat innerhalb seines Verantwortungsbereichs dazu beizutragen, dass energieverbrauchsrelevante Produkte nur dann auf den Markt gelangen, wenn sie den jeweils geltenden Ökodesign-Anforderungen entsprechen.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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