Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Familienausschuss beschließt Antrag auf Entschädigung misshandelter Heimkinder
Nach dem Willen von Union, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern und den Kirchen zeitnah Regelungen zur Entschädigung gemäß der Empfehlungen des Runden Tischs ”Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ausarbeiten und dem Bundestag vorlegen. Neben der Entschädigung, die nicht auf Renten und andere Sozialleistungen angerechnet werden soll, fordern die vier Fraktionen eine bessere Prävention vor weiteren Misshandlungen und die Einrichtung regionaler Anlauf- und Beratungsstellen.
Die Entschädigung westdeutscher Heimkinder soll über einen bundesweiten Fonds in Höhe von 120 Millionen Euro finanziert werden. Der Bund, die alten Länder und die Kirchen sollen dafür jeweils 40 Millionen Euro bereitstellen. Die Entschädigung von misshandelten Kindern und Jugendlichen aus Heimen der DDR soll nach dem gleichen Modell und nach den gleichen Maßstäben erfolgen.
Die antragstellenden Fraktionen wiesen in der Sitzung des Familienausschusses darauf hin, dass sich ihr Antrag eng an den Empfehlungen des Rundes Tischs zur Heimerziehung orientiere. Dieser habe sich zwar nur mit Misshandlungen und Unrecht in westdeutschen Heimen befasst, allerdings sei es auch in DDR-Heimen zu Misshandlungen gekommen. Deshalb habe die Entschädigung nach den gleichen Kriterien zu erfolgen.
Die Linksfraktion hingegen kritisierte, der überfraktionelle Antrag ignoriere wesentliche Empfehlungen des Runden Tischs und nenne keine konkreten Zahlen zur individuellen Entschädigung der Opfer. Sie fordert in ihrem Antrag vor allem, dass die Entschädigung über ein Gesetz zu regeln sei.
Für die Bundesregierung begrüßte Staatssekretär Josef Hecken aus dem Familienministerium den Antrag. Er kündigte an, dass die Gespräche zwischen der Regierung, den Ländern und den Kirchen vor dem Abschluss stünden. Bis Anfang nächsten Jahres werde man die Regelungen über die Entschädigung getroffen habe. Zeitgleich werde die Regierung einen Gesetzentwurf einbringen, der die Nichtanrechnung der Entschädigung auf Sozialleistungen garantiere.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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