Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2011 > Bundesregierung: An Hochschulen kein Zwang bei der Einwerbung von Drittmitteln
Diese Freiheitsrechte beschränkten die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf derartige Vertragsabschlüsse, schreibt die Bundesregierung. Sie habe die Berichterstattung über den genannten Vertrag zur Kenntnis genommen, jedoch keine Schlussfolgerungen daraus gezogen. Laut Antwort liegen der Regierung keinerlei Erkenntnisse vor, dass die Einwerbung von Drittmitteln unter Zwang erfolgt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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