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Die Regierung betont außerdem, dass auch die zuständigen Staatsanwaltschaften zu dem Ergebnis gelangt seien, „dass entsprechende Vorwürfe unbegründet sind“. Die Regierung nimmt damit Bezug auf die in verschiedenen parlamentarischen Anfragen „erhobene spekulative Behauptung“, die Bundessicherheitsbehörden hätten durch die Übermittlung personenbezogener Daten an der „vermuteten Tötung des Bünyamin E.“ möglicherweise mitgewirkt. E. war im Oktober 2010 offenbar durch einen Drohnenangriff der USA ums Leben gekommen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ soll der Bundesverfassungsschutz zuvor Informationen über E. an die USA übermittelt haben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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