Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Regierung sieht Handlungsfähigkeit im EFSF nicht eingeschränkt
Ein Vertreter der Bundesregierung wies darauf hin, sie sehe sich durch die Entscheidung des Gerichts nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Es bestehe kein Anlass für irgendwelche hektischen Aktivitäten. Der Deutsche Bundestag werde wie im Gesetz vorgesehen beteiligt. Es sei Sache des Parlaments, wie es Eilbedürftigkeit und Geheimhaltung regele. Derzeit gebe es auch keinen Anwendungsfall für das 9-er Gremium. Eine endgültige Stellungnahme zur Entscheidung sei angesichts der Kürze der Zeit noch nicht möglich.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, sie respektiere den Richterspruch. Jetzt müssten die parlamentarischen Beteiligungsrechte geregelt werden, ohne auf das 9-er Gremium zurückgreifen zu können. Die Fraktion äußerte zudem die Sorge, dass die Beteiligungsrechte des Parlaments ausgehebelt werden könnten.
Für eine schnelle Gesetzesänderung sprach sich die SPD-Fraktion aus. Es solle auch nicht auf die endgültige Entscheidung des Gerichts gewartet werden. Der Sprecher der SPD-Fraktion sagte, die Einstweilige Anordnung des Gerichts zeige, dass eine saubere Gesetzgebung notwendig gewesen wäre. Zu den Folgen meinte er, es sei nicht gängig, alles im Plenum entscheiden zu müssen. Ähnlich äußerte sich die Fraktion Die Linke. Notwendig sei es, das Gesetz zu ändern. Alles im Plenum entscheiden zu wollen, dürfe wohl nicht funktionieren. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, alle Beschlüsse für den Stabilisierungsmechanismus im Plenum des Bundestags fällen zu wollen, sei unpraktikabel. Beschlüsse des Haushaltsausschusses seien einfacher zu fassen.
Das Ansinnen einer schnellen Gesetzesänderung stieß auf Verwunderung der FDP-Fraktion. Die Einstweilige Anordnung sage nichts darüber aus, wie das Gericht in der Hauptsache entscheiden werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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