Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > 123 deutsche Sachverständige in der EU-Kommission
Die Regierung teilt außerdem mit, dass die Sachverständigen in der Regel für zwei Jahre bei der EU-Kommission arbeiten. Die Mindestdauer der Beratungstätigkeit betrage sechs Monate, ihre Höchstdauer sechs Jahre. Die Bezahlung der Sachverständigen übernähmen in der Regel ihre ursprünglichen Arbeitgeber – teilweise zahle die EU-Kommission ein zusätzliches Tagegeld.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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