Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Koalition will Bürokratieabbau beschleunigen
Zu den einzelnen Forderungen der Fraktionen gehört unter anderem die Vereinheitlichung und Verkürzung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen und private Haushalte im Handels-, Steuer- und Sozialrecht. Die Bundesregierung soll zudem einen Lösungsvorschlag zur Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs im Steuer- und Sozialversicherungsrecht vorlegen und zeitnah prüfen, ob und gegebenenfalls wie „steuerfinanzierte Sozialleistungen zusammengefasst werden können“. In diese Prüfung soll auch das Konzept eines „bedarfsorientierten Bürgergeldes“ einbezogen werden. Das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge soll vereinfacht werden.
Zahlreiche Punkte zum Abbau von Bürokratie betreffen die Wirtschaft und die Zusammenarbeit mit Verwaltungen und Finanzbehörden. So soll das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht werden. Die Höchstgrenze für „Kleinbetragsrechnungen“, für die geringere formale Anforderungen gelten, soll angehoben werden. Weiter sollen bürokratische Hindernisse bei der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern abgebaut werden, „damit auch mittelständische Unternehmen in den effektiven Wettbewerb um die klügsten Köpfe eintreten können“.
Natürliche Personen sollen eine „zweite Chance“ zur schnelleren Wiedereingliederung in das Wirtschaftsleben erhalten. Dies sei unter anderem durch eine Verkürzung der Restschuldbefreiung von bisher sechs auf drei Jahre möglich. „Dadurch unterliegt der ,Restarter‘ einer verkürzten Überwachung durch den Treuhänder“, erwarten die Fraktionen.
„Die Koalition nimmt den Bürokratieabbau sehr ernst und hat dabei die mittelständische Wirtschaft besonders im Blick“, stellen die Fraktionen fest. Der Abbau von Bürokratie habe gerade für den Mittelstand fundamentale Bedeutung und zusätzlich „den Charme, dass er im Gegensatz zu manch anderer Maßnahme nichts kosten muss“.
Hervorgehoben wird in dem Antrag außerdem die Stärkung des Normenkontrollrates (NKR). Hatte das Gremium bisher nur geprüft, welche Informationspflichten sich aus einem Gesetzentwurf ergeben, so werde es in Zukunft auch um den „Erfüllungsaufwand“ (zum Beispiel Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen) gehen. Diese Erfüllungskosten würden oft deutlich höher als die bisher erfassten Informationskosten sein. Für die Betroffenen unverhältnismäßig hohe Kosten könnten früher sichtbar gemacht und oft schon im Gesetzgebungsverfahren verhindert werden. „Die Qualität der Rechtssetzung wird dadurch für die Bürger spürbar verbessert“, erwarten die Koalitionsfraktionen, die außerdem darauf hinweisen, dass sie mit Abschaffung des ELENA-Verfahrens Unternehmen entlastet und „die kritische Sammlung von persönlichen Daten an zentraler Stelle beendet“ hätten.
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