Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Bundesregierung sorgt sich um Opfer von Minen und Streumunition
Bei der Umsetzung dieser Abkommen nehme auch die Opferhilfe eine besondere Bedeutung ein. Darüber hinaus verpflichte die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation die Vertragsstaaten zu einer internationalen Zusammenarbeit, welche die Belange von Menschen mit Behinderung einbeziehe und eine Unterstützung für die zugänglich macht. Dies schließe Opfer explosiver Kampfmittelrückstände, von Antipersonenminen oder von Streumunition, ein, wie es in der Antwort heißt.
Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Worten bei der Finanzierung von Projekten der Opferfürsorge einen zweigliedrigen Ansatz. Die Förderung sei Bestandteil der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit betroffenen Ländern und ebenso Teil der humanitäre Hilfe im Ausland.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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