Berlin: (hib/HLE) Die bestehenden Investitionsförder- und -schutzverträge von EU-Mitgliedstaaten müssen so lange fortgelten, bis sie durch EU-Verträge ersetzt werden, die Investoren einen vergleichbaren Schutz wie die bestehenden Abkommen bieten. Diesen Rechtsstandpunkt vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/7473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
17/6956). Es sei gelungen, in den Verhandlungsmandaten für die EU-Kommission festzuschreiben, „dass die Investitionsschutzkapitel in den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada, Indien, und Singapur einen vergleichbaren Schutzstandard bieten wie bestehende Abkommen Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten, die durch diese Abkommen ersetzt werden“, erläutert die Regierung. Kritisch äußert sich die Regierung zu einem EU-Verordnungsentwurf, in dem vorgesehen ist, das die EU-Kommission die Ermächtigung eines Mitgliedstaates, bestehende Abkommen beizubehalten, jederzeit widerrufen kann. „Diese Position ist nicht tragfähig“, schreibt die Bundesregierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gab es bisher ein internationales Schiedsverfahren für Deutschland. Dabei hatte der Vattenfall-Konzern Ansprüche wegen des Kraftwerkbaus in Hamburg-Moorburg geltend gemacht. Der Streit wurde nach Angaben der Regierung beigelegt.