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Im Zentrum der Teilhabeleistungen soll nach den Vorstellungen der Antragsteller die bedarfsgerechte persönliche Assistenz in jeder Lebenslage- und phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich stehen. Diese Leistungen sollten sich aus einer Pauschale und/oder Personal- und Sachkosten zusammensetzen und in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Die Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen soll für die Gewährung der Leistungen keine Rolle spielen, die Bedürftigkeitsprüfung somit entfallen, verlangt die Fraktion. Zuständig für die Ausführung des Teilhabesicherungsgesetzes sollen entweder die Versorgungsämter oder neu zu schaffende Teilhabeämter sein, die die Ansprüche und Bedarfe nach bundesweit einheitlichen Kriterien feststellen sollen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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