Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Regierung will im Streit mit Brüssel um VW-Gesetz nicht nachgeben
Die EU-Kommission hatte angekündigt, mit ihrer Klage vor dem EuGH auch finanzielle Sanktionen gegen Deutschland zu beantragen. Dabei wurde ein Pauschbetrag von 31.114,75 Euro pro Tag ab dem ersten EuGH-Urteil vom 23. Oktober 2007 genannt.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte die „deutliche und klare Stellungnahme der Bundesregierung“. Er forderte die Regierung auf, auch auf diesem Kurs zu bleiben. Von der CDU/CSU-Fraktion wurde bedauert, dass sich die EU-Kommission immer auf die großen Player im Markt stürze. Es sei nicht bekannt, dass andere Unternehmen in anderen Staaten mit der gleichen Intensität verfolgt würden. Die FDP-Fraktion stimmte der Unionsfraktion zu und zeigte sich ebenfalls erstaunt, mit welch starkem Engagement sich die EU-Kommission bei diesem Unternehmen austobe.
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, ein Betrag von 31.114,75 Euro pro Tag sei schon ein „Haufen Geld“. Von der Regierung wurde Auskunft verlangt, welche Bedeutung die von der VW-Hauptversammlung vorgenommene Änderung der Satzung des Unternehmens habe, in der die Sperrminorität ebenfalls festgeschrieben worden sei. Die Regierung erklärte, die EU-Kommission sehe auch die geänderte Satzung als Nichtumsetzung des ersten EuGH-Urteils aus dem Jahr 2007 an, aufgrund dessen das VW-Gesetz geändert worden war. Seinerzeit waren das Recht von Bund und Land Niedersachsen auf Entsendung von je zwei Aufsichtsräten in den VW-Aufsichtsrat und die Begrenzung des Stimmrechts eines Anteilseigners auf 20 Prozent aus dem Gesetz gestrichen worden. Die Sperrminorität blieb jedoch erhalten und wurde danach auf einer außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens auch in die VW-Satzung mit einer Mehrheit von 98 Prozent der Stimmen eingefügt. Von der Regierung hieß es, die Verankerung der Sperrminorität in der Satzung des Unternehmens sei nach dem allgemeinen deutschen Aktienrecht zulässig.
Die Linksfraktion wünschte der Bundesregierung „viel Erfolg“ und begrüßte, dass der Vertreter der Regierung eine so klare Position eingenommen habe. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im VW-Konzern und die Sperrminorität hätten vor der Verlagerung von Arbeitsplätzen und vor feindlichen Übernahmen durch andere Unternehmen geschützt.
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