Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Interfraktionelle Einigkeit über Mediationsgesetz
Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes. Es sei davon auszugehen, dass die „Entwicklung neuer innovativer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung weiter vorangehen wird“, heißt es in dem Entwurf. Die Vertraulichkeit des Wortes so dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden. Wie ein Abgeordneter der FDP-Fraktion ausführte, werde es lediglich ein Ergebnisprotokoll der jeweiligen Mediation geben, nicht aber ein inhaltliches. „Außer beide Parteien wünschen das ausdrücklich“, fügte er hinzu. Der FDP-Politiker betonte, dass es „eine besondere Herausforderung“ gewesen sei, „das Gesetz in die Form zu gießen“. Sein Koalitionskollege der CDU-Fraktion stellte in diesem Kontext heraus, dass alle Fraktionen gemeinsam „hier gute parlamentarische Arbeit geleistet haben“ und zusammen einige Änderungen in den Kabinettsentwurf eingebracht haben, die nachträglich von den Koalitionsfraktionen mittels Änderungsantrags (17(6)151 )in das Gesetz eingearbeitet wurden. Auch die Rednerin der SPD-Fraktion stimmte ihrem Vorredner zu und sprach von einer „konstruktiven Zusammenarbeit“.
„Wir haben sehr gute Lösungen gefunden“, sagte eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zu diesen zählen ihrer Ansicht nach die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung für Mediatoren. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf bereits verankert, dass bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gesetzlich geregelt werden müssten. Die Grünen-Abgeordnete empfand ihrerseits auch die positive Zusammenarbeit im Ausschuss als „konstruktive, sachliche Diskussion“.
Schließlich lobte auch die Linksfraktion, dass der Rechtsausschuss „fraktionsübergreifend zu guten Ergebnissen gekommen ist“. Es gebe zwar aus ihrer Sicht noch kleinere Probleme, „aber die großen konnten gelöst werden“, sagte ein Abgeordneter. Deshalb werde die Linksfraktion „dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen“ und ihren Entschließungsantrag (17(6)89) zurückziehen.
Abschließend wurde der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen von allen Fraktionen gemeinsam angenommen.
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