Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2011 > SPD-Fraktion will Aufenthaltsgesetz ändern
In dem Entwurf verweisen die Abgeordneten darauf, dass es in der vergangenen Legislaturperiode zwei Altfallregelungen gegeben habe, durch die langjährig Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten. Allerdings hätten 28.227 der „von der gesetzlichen Altfallregelung Begünstigten“ eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten. Ihnen sei eine bis Ende 2009 befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt worden, „obwohl sie ihren Lebensunterhalt noch nicht überwiegend selbst bestreiten konnten“. Im Dezember 2009 habe die Innenministerkonferenz (IMK) einen bis Ende 2011 befristeten Verlängerungsbeschluss gefasst. Die vom jüngsten IMK-Beschluss Begünstigten drohten ab Januar 2012 „erneut in die Duldung zurückzufallen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können“.
„Nachbesserungsbedürftig“ findet die Fraktion auch die Bleiberechtsregelung für gut integrierte jugendliche Geduldete sowie die Möglichkeit, ihren Eltern ein „akzessorisches Aufenthaltsrecht“ zu erteilen. Insbesondere die Beschränkung auf die Altersgruppe zwischen 15 und 21 Jahren sowie das für die Eltern geltende Erfordernis der vollständigen Sicherung des Lebensunterhaltes stellten zu hohe Anforderungen dar.
Deshalb lebten trotz der verschiedenen Altfallregelungen Mitte dieses Jahres nach wie vor 87.312 Ausländer geduldet in Deutschland, davon 51.244 länger als sechs Jahre, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Zahlen verdeutlichten „ebenso wie alle bisherigen Erfahrungen, dass es nach wie vor Ausländer gibt und künftig geben wird, die über mehrere Jahre von der Praxis der sogenannten Kettenduldungen betroffen sind“.
In Bezug auf die Vermeidung künftiger Kettenduldungen soll daher nach dem Willen der Fraktion eine Regelung geschaffen werden, „die keinen festen Stichtag enthält und die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung dahingehend absenkt, dass auch das ernsthafte Bemühen um Arbeit als ausreichend erachtet wird“. Auch soll es dem Entwurf zufolge eine eigenständige Regelung für Minderjährige geben, die „bei günstiger Integrationsprognose bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten“. Vorgesehen ist zudem eine eigenständige Regelung für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen. In den beiden letztgenannten Fällen soll es daneben laut Vorlage auch eine Regelung für die Eltern der Betroffenen geben. Schließlich streben die Abgeordneten „für Altfälle von einem Jahrzehnt und mehr eine noch weitreichendere Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen“ an.
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