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Sitz des Bundespräsidenten: Schloss Bellevue © picture-alliance/Bildagentur Huber
Am 30. Juni wird der Bundespräsident gewählt
Am Mittwoch, dem 30. Juni 2010, wird die Bundesversammlung ein neues Staatsoberhaupt wählen.
CDU, CSU und FDP haben den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) vorgeschlagen.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellten den ehemaligen DDR-Bürgerrechtler und Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, auf. Die Linke hat die Bundestagsabgeordnete und frühere Journalistin Dr. Lukrezia Jochimsen vorgeschlagen, die NPD den Liedermacher Frank Rennicke.
Aber welche formellen Voraussetzungen mussten die Kandidaten zuvor erfüllen, und wer darf eigentlich den Präsidenten wählen?
Um Bundespräsident werden zu können, muss man von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Voraussetzung: Bundespräsident können nur Deutsche werden, die mindestens 40 Jahre alt und berechtigt sind, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Von den neun Bundespräsidenten seit 1949 waren drei zehn Jahre lang im Amt und wurden somit einmal wiedergewählt: Prof. Dr. Theodor Heuss (1949 bis 1959), Heinrich Lübke (1959 bis 1969) und Dr. Richard von Weizsäcker (1984 bis 1994).
Fünf Jahre im Amt waren Dr. Dr. Gustav Heinemann (1969 bis 1974), Walter Scheel (1974 bis 1979), Prof. Dr. Karl Carstens (1979 bis 1984), Prof. Dr. Roman Herzog (1994 bis 1999) und Johannes Rau (1999 bis 2004).
Die Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt am 1. Juli des Jahres, in dem die Bundesversammlung zusammentritt. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit muss neu gewählt werden. Seit 30 Jahren findet die Bundesversammlung regelmäßig am 23. Mai statt, dem Tag, an dem der Parlamentarische Rat im Jahre 1949 in Bonn das Grundgesetz verkündet hatte, weshalb man auch vom "Verfassungstag“ spricht. Eine Ausnahme bildet die Bundesversammlung im Jahr 2010 am 30. Juni aufgrund des Rücktritts von Bundespräsident Horst Köhler am 31. Mai 2010.
Wer darf den Präsidenten wählen? Der Bundesversammlung gehören kraft Amtes alle Bundestagsabgeordneten an, das sind zurzeit 622 Abgeordnete. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten entsandt werden. Zusammen hat die Bundesversammlung 2010 also 1.244 Mitglieder. Wie viele Wahlmänner und Wahlfrauen die einzelnen Länder entsenden können, hängt von ihrer Einwohnerzahl ab.
Die Vertreter der Länder werden von den Landtagen gewählt. Dabei ist nicht zwingend, dass nur Landtagsabgeordnete delegiert werden. Es können auch Kommunalpolitiker oder andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ein Mandat für die Bundesversammlung erhalten.
Die Landesparlamente wählen die zu entsendenden Mitglieder auf der Basis von Vorschlagslisten der Landtagsfraktionen, wobei nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts verfahren wird. Innerhalb von zwei Tagen müssen die Gewählten erklären, ob sie die Wahl annehmen. Sie genießen parlamentarische Immunität wie Bundestagsabgeordnete.
Gewählt wird ohne vorherige Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim. Zum Bundespräsidenten gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Bewerber im ersten oder zweiten Wahlgang diese absolute Mehrheit, so reicht in einem dritten Wahlgang auch die relative Mehrheit. Für den zweiten und dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Drei Wahlgänge waren bislang nur 1969 und 1994 erforderlich.
Nach der Annahme der Wahl erklärt der Bundestagspräsident, der den Vorsitz in der Bundesversammlung innehat, die Bundesversammlung für beendet. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Horst Köhler wird am 2. Juli 2010 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt.