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Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
|:Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!:|
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasste das "Lied der Deutschen" am 26. August 1841 während eines Aufenthalts auf der damals noch zu England gehörenden Insel Helgoland. Der Text griff die Sehnsucht nach nationaler Einheit und Freiheit auf, wie sie bereits auf dem Wartburgfest 1817 und auf dem Hambacher Fest 1832 in zahlreichen Liedern zum Ausdruck gebracht worden war. Als Melodie wählte Hoffmann das von Haydn 1797 als Auftragsarbeit vertonte Gedicht "Gott erhalte Franz den Kaiser". Das "Lied der Deutschen" lag am 1. September 1841 als gedruckte Fassung im Verlag Hoffmann & Campe vor und wurde am 5. Oktober 1841 durch die "Hamburger Liedertafel von 1832" erstmals öffentlich vorgetragen.
In den Revolutionsjahren 1848/49 wurde das "Lied der Deutschen" gesungen, ohne dass es den Charakter einer Nationalhymne angenommen hätte. Nach 1848/49 geriet das Lied zunehmend in Vergessenheit. Erst im Zuge des aufkeimenden Nationalismus gegen Ende des 19. Jahrhunderts erlebte es eine Renaissance: Am 9. August 1890 wurde es anlässlich des Anschlusses Helgolands an das Deutsche Reich erstmals zu einem offiziellen Anlass gesungen. Seit der Jahrhundertwende war Hoffmanns Hymne schließlich eines der meistgesungenen Lieder in Deutschland.
Am 11. August 1922, dem Verfassungstag der Weimarer Republik, erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das "Lied der Deutschen" mit allen drei Strophen zur Nationalhymne. Mit der Besinnung auf das Nationalgefühl sollten die Vorbehalte großer Teile der Bevölkerung gegen die neue Republik überwunden werden.
Die Nationalsozialisten missbrauchten nach 1933 insbesondere die erste Strophe für ihre expansionistischen Kriegsziele. Zudem diente das Lied der Deutschen bei offiziellen Anlässen lediglich als Vorspiel des "Horst-Wessel-Lieds", eines Kampfliedes der NSDAP.
Infolge der Diskreditierung des Liedes durch die Nationalsozialisten ließ Bundespräsident Theodor Heuss 1950 eine neue Hymne texten und komponieren, die jedoch wenig Anklang fand. Bundeskanzler Konrad Adenauer favorisierte dagegen das "Lied der Deutschen", auf das sich beide im Frühjahr 1952 schließlich einigten. Allerdings sollte bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden.
Im Jahr 1991 wurde durch einen Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl endgültig die dritte Strophe als Text der Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.