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Den Bundestag beschäftigt die richtige Strategie zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus in Deutschland. Ein Kernpunkt der Debatte am Donnerstag, 22. September 2011, wird die umstrittene Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sein. Mit ihr sollen sich Träger von Projekten gegen Extremismus zur Demokratie bekennen, wenn diese staatliche Fördergelder bekommen wollen. Die Debatte dauert voraussichtlich von 18.50 bis 19.40 Uhr.
Die SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen üben heftige Kritik an dieser sogenannten Extremismuserklärung. Dadurch müssten sich nicht nur die Projektträger selbst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch erklären, dass alle Partner, mit denen sie zusammenarbeiten, nicht verfassungsfeindlich sind. Dies könne aber von den Projektträgern nicht verlangt werden, meinen die Kritiker, denn ob eine Organisation oder ein Verein verfassungsfeindlich ist oder nicht, darüber habe in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zu urteilen.
Aus Sicht von CDU/CSU und FDP muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Projektträger sich zur Verfassung bekennt, wenn er Steuergelder zur Finanzierung beantragt. Auf diese Weise könne man beispielweise auch Sportvereinen eine solche Extremismuserklärung abverlangen, wenn sie in den Genuss staatlicher Fördergelder kommen wollten. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen (17/4432) ist bereits gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen im Familienausschuss des Bundestages angenommen worden.
Die Sozialdemokraten legen zur Debatte einen eigenen Antrag (17/3867) vor, der sich nicht nur auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus beschränken, sondern vielmehr die Werte der Demokratie vermitteln soll. Die SPD fordert, dass die institutionelle Förderung der Arbeit für Demokratieentwicklung gestärkt werden muss. Dafür soll eine Stiftung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus auf Bundesebene eingerichtet werden.
Des Weiteren muss der SPD zufolge die für das Haushaltsjahr 2011 geplante Vermischung der bestehenden Programme gegen Rechtsextremismus mit anderen Programmen zur Extremismusabwehr und die Zusammenlegung der Haushaltstitel gegen Rechtsextremismus mit denen gegen Linksextremismus und Islamismus rückgängig gemacht werden.
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/4664) von der Bundesregierung, auf eine von Projekten gegen Rechtsextremismus verlangte Bestätigungserklärung ersatzlos zu verzichten. Die über Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus finanzierten Projekte hätten in den vergangenen zehn Jahren unverzichtbare, demokratiestärkende Arbeit geleistet, die es zu fördern und auszubauen gelte.
Darüber hinaus fordert die Linksfraktion in einem weiteren Antrag (17/3045) die Regierung auf, die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus auszuweiten und finanziell deutlich besser auszustatten. Die Linke verlangt eine Verdopplung der Mittel für das Programm "Vielfalt tut gut" von 19 auf 38 Millionen Euro. Gleichzeitig müsse die Zahl der "Lokalen Aktionspläne" von derzeit 90 erhöht werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/2482) unter anderem, das Programm "Förderung von Projekten gegen Extremismus in den neuen Bundesländern" ab 2011 auf die alten Bundesländer auszuweiten und dafür entsprechend mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch solle dieses Programm, wie ursprünglich im Entwurf zum Bundeshaushalt 2010 geplant, auf die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ausgerichtet werden.
Ferner verlangen die Grünen, dass der der Staat "in wertschätzender Weise" mit engagierten Initiativen gegen Rechtsextremismus umgehen soll. Aus diesem Grund müsse von einer Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz abgesehen werden. (eis)