Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2011 > Plenum 26. bis 28. Oktober 2011
Der Bundestag entscheidet vom 26. bis 28. Oktober 2011 über mehrere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, so etwa über eine Verlängerung der Antiterrorgesetze, eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie eine Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Am Mittwoch gibt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum EU- und zum Euro-Gipfel in Brüssel ab. Debattiert wird auch über das Anwerbeabkommen mit der Türkei, das sich zum 50. Mal jährt. Am Donnerstag stimmt das Parlament unter anderem über einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen ab, am Freitag entscheiden die Abgeordneten ferner über eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sowie über eine bessere Versorgung von Bundeswehrsoldaten.
Regierungserklärung zum EU- und zum Euro-Gipfel: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) gibt ab 12 Uhr eine 20-minütige Regierungserklärung zum EU- und zum Euro-Gipfel in Brüssel ab. Eine 90-minütige Aussprache schließt sich an. Drei namentliche Abstimmungen sind danach vorgesehen. Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7359) will der Bundestag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überweisen. Darin fordert die Fraktion die Einsetzung einer Kommission des Deutschen Bundestages zur Regulierung der Großbanken. Zur Regierungserklärung liegen ein gemeinsamer Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/7500) sowie Entschließungsanträge der SPD (17/7457), der Linksfraktion (17/7455, 17/7456) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/7501) vor. Im überfraktionellen Entschließungsantrag wird die Regierung unter anderem aufgefordert, das vorgegebene Garantievolumen des Euro-Rettungsschirms EFSF von 211 Milliarden Euro strikt einzuhalten und eine Änderung des EFSF-Rahmenvertrages durch "Optimierungsmodelle" auszuschließen. Der Mitteleinsatz müsse so optimiert werden, dass "Ansteckungsgefahren innerhalb der Eurozone vermindert werden". Die SPD fordert eine Investitionsstrategie zur nachhaltigen Stabilisierung der Konjunktur, den Verzicht auf Steuersenkungen und den dauerhaften Einsatz der Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld. Die Linke will, dass der Bundestag umfassend an allen Initiativen, Maßnahmen und Entscheidungen zur Eurokrise beteiligt und eine Neustrukturierung des Bankensektors eingeleitet wird. Maßnahmen, von denen eine "Hebelwirkung" ausgeht, dürfe die Regierung nur nach vorheriger Entscheidung des Bundestages zustimmen. Die Grünen verlangen, dass die Regierung sich auf dem EU-Gipfel für die Einsetzung eines Europäischen Konvent zu den Themen Wirtschaft, Haushalte, Finanzen, Soziales und Demokratie stark macht.
Wahl der Mitglieder des Gremiums nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz: Im Anschluss daran bestimmt das Parlament gegen 14.15 Uhr die neun Mitglieder des Haushaltsausschusses, die künftig dem Gremium gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes angehören werden (17/7454). Dieses soll in Fällen der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit, so etwa bei Anwendung der Instrumente des Euro-Rettungsschirms (EFSF), die Beteiligungsrechte des Plenums beziehungsweise des Haushaltsausschusses wahrnehmen. Die EFSF kann nicht nur Kredite an Euro-Staaten ausgeben, sondern auch Staatsanleihen aufkaufen sowie Kredite zur Rekapitalisierung von Banken und vorsorgliche Kreditlinien zur Verfügung stellen. Interfraktionell ist vorgeschlagen, für die CDU/CSU Norbert Barthle, Bartholomäus Kalb und Michael Stübgen, für die SPD Lothar Binding und Carsten Schneider, für die FDP Otto Fricke und Michael Link, für Die Linke Dr. Dietmar Bartsch und für Bündnis 90/Die Grünen Priska Hinz in das Gremium zu entsenden.
Regierungsbefragung: Es folgt ab 14.20 Uhr die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen.
Fragestunde: Im Anschluss findet ab 14.55 Uhr die Fragestunde statt, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (17/7411) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Aktuelle Stunde: "Unklare Konzepte der Bundesregierung zu Steuersenkungen - Pläne zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen" ist der Titel einer von der Linksfraktion beantragten Aktuellen Stunde ab etwa 16.55 Uhr.
50 Jahre Anwerbeabkommen: Anschließend kommen die Abgeordneten ab etwa 18 Uhr zu einer vereinbarten Debatte zusammen. Anlass ist der 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei, das am 30. Oktober 1961 geschlossen wurde. Für die Aussprache stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Telekommunikation und Internet: Am Donnerstag beginnt die Sitzung um 9 Uhr. Nach 90-minütiger Debatte entscheidet der Bundestag voraussichtlich gegen 10.40 Uhr über einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707). Damit sollen zum einen europäische Vorgaben umgesetzt werden, die eine wettbewerbskonforme Förderung des Aufbaus hochleistungsfähiger Netze im Breitbandbereich zum Ziel haben. Zum anderen werden nationale verbraucherrechtliche Themen aufgegriffen – darunter Regelungen zur so genannten Warteschleifenproblematik, zum Anbieterwechsel sowie zur vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunknummer beim Wechsel des Anbieters. Zur Regierungsvorlage haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen Entschließungsanträge vorgelegt. Beide Fraktionen ssetzen sich unter anderem dafür eine, aus der Breitband-Grundversorgung eine Universaldienstverpflichtung zu machen, also eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen. Ebenfalls abgestimmt wird über insgesamt sieben Anträge der Opposition, mit denen sich SPD (17/4875, 17/5367, 17/5902), Die Linke (17/5376, 17/4843, 17/6912) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3688) für mehr Verbraucherschutz in der Telekommunikation, eine bessere Breitbandversorgung sowie die gesetzliche Verankerung der „Netzneutralität“ des Internets stark machen. Die Antworten auf 55 Einzelfragen einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion zu Stand und Pespektiven des Breitbandausbaus in Deutschland (17/3899) hat die Bundesregierung schriftlich vorgelegt (17/5588). Der Wirtschaftsausschuss hat dem Plenum am 26. Oktober empfohlen, dem Regierungsentwurf zuzustimmen und die Oppositionsinitiativen abzulehnen (17/7521). Im Plenum werden zudem zwei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Regierungsentwurf (17/7525, 17/7526) sowie Entschließungsanträge der SPD (17/7527) und der Grünen (17/7528) abgestimmt.
Energieeffizienz: Danach befassen sich die Abgeordneten ab 10.40 Uhr in einer 90-minütigen Debatte mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energie sparen, Kosten senken, Klima schützen – Für eine ambitionierte Effizienzstrategie in Deutschland und Europa“ (17/7462). Verbunden damit ist die abschließende Beratung zweier Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. So fordern die Sozialdemokraten (17/6084), die Bundesregierung solle im Rahmen des Gesetzespakets für den endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie auch Eckpunkte für eine Novelle des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vorlegen. In einem zweiten Antrag plädieren SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/3999) gemeinsam dafür, am Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung festzuhalten. Die KWK als wichtige Effizienz-und Klimaschutztechnologie solle auch in zukünftigen Energiekonzepten nicht in Frage gestellt werden, verlangen die Abgeordneten in ihrer fraktionsübergreifenden Initiative. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Anträge beraten und empfohlen, den SPD-Antrag (17/7516) und den Grünen-Antrag (17/4492) abzulehnen. Der Bundestag berät erstmals über den Zwieten Nationalen Energieffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (17/6927).-
Aktuelle Stunde: Es folgt gegen 12.35 Uhr eine von CDU/CSU und FDP beantragte Aktuelle Stunde zum Thema "Demokratischer Sozialismus und soziale Marktwirtschaft im Grundsatzprogramm der Linken".
Bundeskinderschutzgesetz: Die Abgeordneten befassen sich ab 13.40 Uhr in zweiter und dritter Lesung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes (17/6256). Dessen Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. So sollen zukünftig alle in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet werden. Ferner entscheiden die Abgeordneten über einen Antrag der SPD (17/498), die fordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Bisher enthalte die Verfassung keine explizite Feststellung des Rechts eines jeden Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, so die Kritik der Fraktion. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (17/7522). Für die Debatte steht eine Stunde zur Verfügung; die Abstimmung erfolgt voraussichtlich gegen 14.45 Uhr. Zum Gesetzentwurf liegen Entschließungsanträge der SPD (17/7529), der Linksfraktion (17/7530) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/7531) vor, über die ebenfalls abgestimmt wird.
Entwicklungspolitik: Danach berät der Bundestag ab etwa 14.45 Uhr eine Vorlage der SPD, mit der die Fraktion sich für „soziale Sicherung als Motor solidarischer und nachhaltiger Entwicklungspolitik“ einsetzt (17/7358). Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen.
Insolvenzrecht: Nach einstündiger Debatte ab 15.50 Uhr entscheiden die Abgeordneten voraussichtlich gegen 16.55 Uhr über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (17/5712), der eine Sanierung von Unternehmen – und damit auch die Sicherung von Arbeitsplätzen - erleichtern soll. So ist unter anderem geplant, dass die Gläubiger in Zukunft einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen. Auch Bündnis 90/Die Grünen dringen mit einem Antrag, über den der Bundestag ebenfalls abstimmt, auf eine Reform des Insolvenzrechts (17/2008). Außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen müssten gestärkt und das Insolvenzplanverfahren attraktiver gestaltet werden, so die Forderung der Grünen. Der Rechtsausschuss hat am 26. Oktober empfohlen, dem Regierungsentwurf zuzustimmen und den Grünen-Antrag abzulehnen (17/7511).
Familienpolitik: Ein Antrag (17/6915), mit dem die Linksfraktion die Bundesregierung auffordert, eine Neuorientierung in der Familienpolitik einzuleiten, steht dann ab 17.50 Uhr im Mittelpunkt einer weiteren einstündigen Beratung. Der Familienbegriff dürfe sich nicht länger über einen Trauschein oder die sexuelle Orientierung der Menschen definieren, so die Fraktion. Konkret verlangen die Abgeordneten ein Paket von Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Finanzielle Situation der Kommunen: Weiter geht es ab 18.45 Uhr im Plenum mit der abschließenden Beratung über einen Gesetzentwurf (17/7141, 17/7171), mit dem die Bundesregierung die Finanzlage der Kommunen verbessern möchte. Vorgesehen ist konkret, dass der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht und so den Kommunen bei diesen Ausgaben unter die Arme greift. Eine Entlastung der Kommunen fordert auch die Opposition: Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion haben dazu eigene Anträge eingebracht, über die der Bundestag zum Abschluss der einstündigen Debatte gegen 19.05 Uhr abstimmt. So verlangen die Grünen, die Bundesregierung solle zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen auf weitere Steuersenkungen verzichten (17/7189). Die Linksfraktion dringt in ihrem Antrag (17/1744) darauf, bereits beschlossene Unternehmenssteuersenkungen zurückzunehmen und auf weitere Steuersenkungen zu verzichten. Außerdem solle für Kommunen, die nicht in der Lage seien, ihre Schulden zu tilgen, ein Altschuldenhilfe- beziehungsweise Entschuldungsfonds eingerichtet werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, den Regierungsentwurf anzunehmen (17/7402). Zugleich hat der Finanzausschuss empfoheln, die Anträge der Linken und der Grünen abzulehnen (17/7514). Die SPD (17/7507) und Die Linke (17/7474) stellen Entschließungsanträge zur Abstimmung, in denen die Regierung aufgefordert wird, die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten.
Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen: Im Anschluss berät der Bundestag ab etwa 19.50 Uhr über Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-555/07), der die Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen zum Ziel hat (17/775). Abschließend beraten wird zugleich ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Paragrafen 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (17/657) mit dem Ziel, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen diskriminierungsfrei auszugestalten. Beide Fraktionen wollen erreichen, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, künftig bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Ihre Gesetzentwürfe sehen deshalb vor, den entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen, der die Anrechnung unmöglich macht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 26. Oktober empfohlen, beide Initiativen abzulehnen (17/7489).
„Grauer Kapitalmarkt“: Über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051) mit dem Ziel einer stärkeren Regulierung des so genannten „Grauen Kapitalmarktes“ stimmt das Parlament nach einer weiteren 30-minütigen Debatte gegen 20.45 Uhr ab. Dazu hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/7453). Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge der SPD (17/7475), der Linksfraktion (17/7476) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/7477). Die SPD will die Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen und auf einen zu großzügigen Bestandsschutz für Vermittler im Hinblick auf ihren Sachkundenachweis zu verzichten. Die Linke fordert unter anderem, alle Formen der Geldanlage als Vermögensanlagen zu definieren und einer wirksamen Finanzaufsicht zu unterstellen. Die Grünen treten für ein ganzheitliches Kapitalanlagerecht ein, das ein einheitliches Anlegerschutzniveau gewährleistet.
Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht: Ein Gesetzentwurf (17/6052, 17/6645), mit dem die Bundesregierung das deutsche Abfallrecht novellieren und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen will, steht zu Beginn der Sitzung am Freitag ab 9 Uhr im Zentrum einer 90-minütigen Debatte. Ziel des Entwurfs, über den der Bundestag gegen 10.40 Uhr abstimmen wird, ist eine „ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft“. So sollen etwa ab 2015 Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Entschließungsanträge zum Gesetzentwurf haben Die Linke (17/7509) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7510) vorgelegt.
Wirtschafts- und Finanzpolitik: Die "Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung als Risiko für die Konjunktur" ist der Titel eines Antrags der SPD-Fraktion (17/7461), der ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang beraten und anschließend abgestimmt werden soll. Ebenfalls beraten wird ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Aufbauprogramm gegen die Krise - Schutzschirm für Arbeitsplätze" (17/7f338bfalsfgallwerden soll.
Soldatenversorgung bei besonderen Auslandsverwendungen: Ab 12.20 Uhr nehmen sich die Abgeordneten 45 Minuten Zeit, um abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (17/7143, 17/7377 ) zu beraten und abzustimmen. Ziel ist, damit die Versorgung von Bundeswehrsoldaten und Zivilbediensteten des Bundes, die während eines Auslandseinsatzes verletzt wurden, und von Hinterbliebenen getöteter Soldaten zu verbessern. Der Verteidigungsausschuss hat empfohlen, den Entwurf zu verabschieden (17/7389). In einem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/7498) die Bundesregierung auf, die Einsatzversorgung im Hinblick auf den Stichtag für die einmaligen Entschädigungszahlungen im Falle Getöteter und Schwerstgeschädigter eingehend zu überprüfen und notwendige Schritte für die "Festlegung einer angemessenen und systemkonfermen Stichtagsregelung" einzuleiten. Ebenfalls abgestimmt wird ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/7499), die im Übrigen auch eine bessere Versorgung von Soldaten im Blick hat: Sie fordert in einem Antrag (17/6342), der ebenfalls abschließend debattiert wird, einen konsequenten Ausbau der Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Soldaten der Bundeswehr sowie deren bessere rechtliche Absicherung. Posttraumatische Belastungsstörungen sollten zudem als Berufskrankheit von Bundeswehrangehörigen anerkannt werden, verlangt die Fraktion. Hier hat der Verteidigungsausschuss geraten, den Antrag abzulehnen (17/7389).
Online-Durchsuchung durch das BKA: Anschließend entscheiden die Abgeordneten gegen 13.50 Uhr über einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/2423). Diese will mit ihrer Initiative dem Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnis zur Online-Durchsuchung entziehen, und auch damit gewonnenen Daten soll es nach dem Willen der Fraktion nicht mehr verwenden dürfen. Der Innenausschuss hat den Antrag beraten und empfiehlt ihn abzulehnen (17/3633). Für die Aussprache im Plenum ab 13.10 Uhr ist eine halbe Stunde eingeplant.
Verbraucherinformationsrecht: In erster Lesung debattiert der Bundestag danach ab 13.50 Uhr eine halbe Stunde lang über einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (17/7374). Gleichzeitig beraten werden zudem drei Anträge der Opposition, die sie zu den von der Regierung als Unterrichtung vorgelegten Ergebnissen einer Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (17/1800) eingebracht hat. So fordert die SPD in einem Antrag (17/2116), den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) über den Geltungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und des Weingesetzes hinaus auf alle Produkte und Dienstleistungen auszuweiten. Das will auch Die Linke erreichen: Insbesondere der Schutz der Verbraucher vor „unlauteren, irreführenden und gesundheitsbeeinträchtigenden Methoden von Herstellern und Händlern bei Produkten und Dienstleistungen“ solle explizit in das VIG aufgenommen werden, heißt es in ihrem Antrag (17/1576). Bündnis 90/Die Grünen dringen zudem darauf, dass beschränkende Ausnahmen vom Auskunftsanspruch gestrichen werden und der Geltungsbereich auf Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen ausgeweitet wird. Zudem müssten Unternehmen zu Auskünften verpflichtet werden, verlangen die Grünen (17/1983). Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Vorlagen beraten und eine Ablehnung empfohlen (17/3928).
Bürgerrechtsausrichtung der Polizei: Über eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/4519) mit dem Titel „Für eine an den Bürgerrechten ausgerichtete Polizei“ und die schriftliche Antwort der Bundesregierung (17/6736) debattiert das Parlament ab 14.30 Uhr eine halbe Stunde lang. Die Grünen hatten sich unter anderem erkundigt, ob die Bundesregierung eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten auch in geschlossenen Einsätzen befürwortet. Zudem wollten die Abgeordneten wissen, welche Möglichkeiten vermeintlich Opfer haben, eine Anzeige wegen vermeintlichen polizeilichen Fehlverhaltens zu erstatten. Die Grünen haben darüber hinaus einen Entschließungsantrag zur Regierungsantwort auf die Große Anfrage vorgelegt (17/7502).
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.10 Uhr. (sas)
Entschließungsantrag 17/7500
angenommen
Ja: 503 Nein:89 Enth:4
Entschließungsantrag 17/7457
abgelehnt
Ja: 199 Nein: 394 Enth:1
Entschließungsantrag 17/7456
anbgelehnt
Ja: 137 Nein: 455 Enth: 2