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Über den Etatentwurf des Bundesministeriums für Justiz (Einzelplan 07) stimmt der Bundestag im Anschluss an die am Dienstag, 22. November, um 16.25 Uhr beginnende 90-minütige Schlussberatung ab. Mit Ausgaben in Höhe von 507,76 Millionen Euro (17/7124) ist der Etat von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der kleinste im gesamten Bundeshaushalt 2012. Neben den geplanten Ausgaben verzeichnet er mit 441,5 Millionen Euro fast ebenso hohe Einnahmen, die zum großen Teil durch Gebührenerlöse des Deutschen Patent- und Markenamtes (302,31 Millionen Euro) erzielt werden sollen.
Verglichen mit 2011 (493,09 Millionen Euro) bedeuten die zur Verabschiedung anstehenden Ausgaben von 507,76 Millionen Euro eine Steigerung von 14,67 Millionen Euro. Der Regierungsentwurf für 2012 (17/6600, 17/6602) hatte noch Ausgaben in Höhe von 491,13 Millionen Euro vorgesehen.
Die Haushälter des Bundestages hatten bei ihren Beratungen am Ausgabensaldo vorerst keine Änderungen vorgenommen (17/7107). Aus den Ergänzungen zu den Beschlussempfehlungen des Haushaltsauschusses (17/7123), die im Rahmen der Bereinigungssitzung am 10. November entstanden sind, ergibt sich jedoch die Ausgabensteigerung um 16,63 Millionen Euro, die zuallererst auf die Erhöhung des Titels „Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement" im Kapitel „Deutsches Patent- und Markenamt" zurückzuführen ist. Statt wie ursprünglich geplant 3,07 Millionen Euro sind nun 21,23 Millionen Euro für das Patent- und Markenamt vorgesehen.
Gestiegen sind auch die geplanten Ausgaben für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit von 3,81 Millionen Euro (Regierungsentwurf) auf 4,31 Millionen Euro.
Wie aus dem Bericht des Haushaltsausschusses hervorgeht, beschloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung zudem einvernehmlich eine Globale Minderausgabe in Höhe von 500.000 Euro als einmalige Einsparung zur Gegenfinanzierung des im Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ausgebrachten neuen Titels „Zuweisungen an den Fonds für die Opfer der Heimerziehung".
Zu den weiteren im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Änderungen gehören die Ausgaben für den Bundesgerichtshof, für den im kommenden Jahr 31,54 Millionen Euro und somit 213.000 Euro weniger als von der Regierung geplant zur Verfügung stehen. Für den Generalbundesanwalt sind hingegen Ausgaben von 18,58 Millionen Euro veranschlagt, 400.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Zur Abstimmung liegt ein Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/7815) vor, den haushaltstitel "härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe von 500.000 Euro auf eine Million Euro aufzustocken. Ebenfalls abgestimmt wird über zwei Änderungsanträge der Linksfraktion (17/7782, 17/7783). Beantragt wird unter anderem, diesen Haushaltstitel auf drei Millionen Euro anzuheben.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht als selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof über einen eigenen Haushalt (Einzelplan 19) verfügt, wird sein Etat gemeinsam mit dem des Bundesjustizministeriums beraten. Der Etat des Gerichts sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 29,95 Millionen Euro vor - im Vorjahr waren es noch 24,97 Millionen Euro.
Den größten Anteil machen dabei die Personalausgaben von 19,42 Millionen Euro aus, die sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöhen (2011: 18,38 Millionen Euro). Die Einnahmen des Gerichts bleiben mit 40.000 Euro unverändert. (hau)