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Für die rechtliche Gleichstellung intersexueller Menschen tritt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/5528) ein. Der Bundestag wird am Donnerstag, 24. November 2011, ab etwa 18.45 Uhr 45 Minuten lang über die Vorlage beraten, die anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden soll.
Im Einzelnen setzen sich die Abgeordneten dafür ein, dass das Geschlecht intersexueller Menschen in der Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Dazu müsste die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz geändert werden. Zudem müssten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit in offiziellen Statistiken bei der Angabe zum Geschlecht nicht nur nach Mann und Frau unterschieden werden kann.
Nach dem Willen der Grünen soll das prophylaktische Entfernen und Verändern von Genitalorganen bei intersexuellen Kindern künftig unterbunden werden. Im Dialog mit den zuständigen Bundes- und Landeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten sowie den Hebammenverbänden sollen zudem die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um das Thema Intersexualität erweitert werden. Außerdem will die Fraktion die Aufbewahrungsfristen der Krankenakten bei Operationen im Genitalbereich auf 30 Jahre ab Volljährigkeit verlängern.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung weiterhin auf, gemeinsam mit den Ländern ein unabhängiges Beratungs- und Betreuungsangebot für intersexuelle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie deren Eltern zu schaffen.
In den Schulen müsse das Thema Intersexualität zudem ein fester Bestandteil des Unterrichts in den Fächern Biologie, Sozialkunde und Ethik werden. (vom/aw)