Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2012 > Finanzberatung Honorar
Die SPD will den Verbraucherschutz stärken, indem eine „Beratung gegen Honorar" etabliert wird. Ihr Antrag (17/8182) ist Gegenstand einer 45-minütigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 19. Januar 2012, ab etwa 13.45 Uhr. Die Abgeordneten monieren, dass Verbraucher derzeit kaum eine provisionsunabhängige Beratung bei Finanzprodukten erhalten können. Einerseits gebe es kein geregeltes Berufsbild, andererseits fehle vielen Verbrauchern das Bewusstsein, dass auch die Provisionsberatung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Fraktion will daher die unabhängige Honorarberatung als Angebot ausbauen.
Zwar gebe es für Versicherungen bereits eine Norm in der Gewerbeordnung, die eine Honorarberatung ermöglicht, nicht jedoch für Geldanlagen und Darlehen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ein Berufsbild für unabhängige Berater zu schaffen, das eine „echte Alternative zur provisionsgebundenen Beratung" darstellt.
Für Honorarberater wünschen sich die Sozialdemokraten eine Reihe von formalen Kriterien, die erfüllt sein müssen. so soll nur der gegen Honorar beraten dürfen, der bei der Beratung des Kunden nicht auch von Dritten bezahlt wird. Erforderlich sei ein Sachkundenachweis und eine Verpflichtung zu laufender Fortbildung in den Bereichen Anlageberatung, Versicherungsberatung und Darlehensberatung.
Honorarberater müssten persönlich zuverlässig sein und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Zuverlässig sei nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Das Preisniveau solle dem Markt überlassen und nicht an eine Gebührenordnung geknüpft werden. Die Verbraucher müssten darüber informiert werden, dass sie künftig zwischen einer provisionsabhängigen und einer provisionsunabhängigen Beratung wählen können. Damit werde einerseits das Bewusstsein geschärft, dass der Abschluss von Finanzprodukten mit Kostenverbunden ist. Andererseits werde der Mehrwert unabhängiger Beratung dargestellt.
Die Abgeordneten regen eine Vergütung nach Zeitaufwand an, wobei der Kunde vorab über die entstehenden Kosten informiert werden müsse. Honorarberater sollten ferner der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Schließlich müsse die Regierung weitere Vorschläge „zur Stärkung der Honorarberatung" entwickeln und dem Bundestag regelmäßig über die Entwicklung des Honorarberatermarktes berichten.
Der Antrag soll im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen werden. (vom)