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Vor 20 Jahren, am 14. November 1991, hat der erste gesamtdeutsche Bundestag mit großer Mehrheit, das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verabschiedet. Wie mit dem Erbe der Staatssicherheit umzugehen sei, darüber hatte es in Ost und West sehr unterschiedliche Ansichten gegeben. Ende 1990 und Anfang 1991 gab es noch viele Stimmen, die eine Vernichtung des Aktenmaterials gefordert hatten. Auch der damalige Innenminister der Bundesrepublik, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), gehörte dazu.
Gegen eine Vernichtung der Unterlagen sprachen vor allem die Belange der Opfer. „Meine Akte gehört mir“ hatte die DDR-Bürgerrechtsbewegung bei der Besetzung der Stasiunterlagenbehörde im September 1990 gefordert. Auch die DDR-Volkskammer hatte bereits am 23. August 1990 ein entsprechendes Gesetz, das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit“, verabschiedet.
Eine Übernahme dieses Gesetzes in den Einigungsvertrag hatten die Vertreter der Bundesregierung abgelehnt. Die Abgeordneten der Volkskammer setzten jedoch in einer Zusatzerklärung zum Einigungsvertrag durch, dass die Regelungen dieses Gesetzes in einem künftigen gemeinsamen Gesetz umfassend zu berücksichtigen sind.
In monatelangen Beratungen hatten sich CDU/CSU, SPD und FDP auf einen gemeinsamen interfraktionellen Gesetzentwurf geeinigt. Nach eigener Aussage hatten Sie dabei schwieriges Neuland zu betreten.
„Eigentlich ist dieses Gesetz ein Experiment“, sagte der FDP-Abgeordnete Jürgen Schmiede. Als „ein Wagnis“ bezeichnete es der SPD-Parlamentarier Dieter Wiefelspütz. Hans Gottfried Bernrath von der SPD, Vorsitzender des Innenausschusses, betonte, dass es sich hierbei um eine „völlig neue Rechtsmaterie“ gehandelt habe, bei der die schwierige Balance widerstreitender Interessen zu bewältigen war.
Auf der einen Seite stand das Unbehagen, illegal gesammelte Informationen öffentlich zu machen, auf der anderen Seite der Wunsch nach einer umfassenden Aufarbeitung des Stasi-Erbes. Durch bundesdeutsche Stellen hätten die unrechtmäßig entstanden Akten der Staatssicherheit eigentlich von Amts wegen vernichtet werden müssen, beschrieb der sächsische SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz diesen Konflikt.
Bis zu „einer Position der Öffnung und des Zugangs“ sei es ein langwähriger und zäher Diskussions- und Lernprozess gewesen. Trotzdem sei es gelungen, „dieses Vorhaben interfraktionell zu tragen“, betonte er.
Abzuwägen war vor allem zwischen den berechtigten Interessen der Opfer auf Aufklärung und Datenschutzinteressen. Eine weitere Schwierigkeit lag darin, eventuellem Datenmissbrauch vorzubeugen. Unter dem Gesichtspunkt der Öffnung der Akten stand der Schutz der Betroffenen im Mittelpunkt der Beratungen, erläuterte Bernrath die Zielsetzung des Gesetzentwurfs.
„Alle anderen Interessen und Begehrlichkeiten“, betonte der Vorsitzender des Unterausschusses für das Stasiunterlagengesetz, Hartmut Büttner, müssten dahinter zurückstehen. Die Abgeordneten wehrten sich vor allem auch gegen den im Vorfeld der Abstimmung in den Medien vielfach erhobenen Vorwurf der Beschneidung der Pressefreiheit. Rechtswidrig zustande gekommene Akten müssen mit besonderen Schutzvorschriften ausgestattet sein, verteidigte der CDU-Abgeordnete den Gesetzentwurf.
Die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Ingrid Köppe, begrüßte zwar, dass die Stasi-Opfer „endlich“ ein „grundsätzliches Auskunfts- und Einsichtsrecht“ in ihre Akten hätten. Gleichzeitig kritisierte sie aber, dass durch dieses Gesetz Belange Betroffener verletzt würden. Politiker hätten zwar begriffen, so die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin, „dass die Stasi-Opfer ein Recht darauf haben, die Namen derjenigen zu erfahren, von denen sie bespitzelt wurden“. Niemand außer den Betroffenen selbst dürfe aber ohne ihre Einwilligung Einsicht in diese Akten haben, betonte die Abgeordnete.
Als „ein Stück geklautes Privatleben, gestohlen durch Stasi-Bespitzelungen“, gehörten die Unterlagen den Betroffenen, begründete sie ihre Haltung. Vor diesem Hintergrund kritisierten Bündnis 90/Die Grünen vor allem den möglichen Zugang der Geheimdienste zu den Stasi-Unterlagen, aber auch, dass "Behörden Opferakten nutzen können“. Bündnis 90/Die Grünen und die PDS/Linke Liste lehnten den Gesetzentwurf ab.
Das Stasiunterlagengesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Acht mal ist das Gesetz seitdem novelliert worden. Mit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 29. Dezember 1991 wurde Joachim Gauck der erste Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen. Ihm folgte im Oktober 2000 Marianne Birthler. Seit Januar 2011 ist Roland Jahn Leiter der Behörde.
158 Kilometer Stasi-Unterlagen des DDR-Geheimdienstes sind mittlerweile archiviert. Bisher sind mehr als 6,6 Millionen Anträge und Ersuchen beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eingegangen. (klz)