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Die sogenannte Funkzellenabfrage als Ermittlungshilfe durch die Polizei steht in der Kritik. Die Linke fordert in einem Gesetzentwurf die Abschaffung (17/7335), Bündnis 90/Die Grünen verlangen in einem weiteren Gesetzentwurf (17/7033) die strenge Regulierung dieser Ermittlungsmaßnahme. Beide Vorlagen sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 8. Februar 2012, ab 14 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Berliner Paul-Löbe-Hauses.
Die Fraktion Die Linke möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abschaffen und hat zu diesem Thema einen Gesetzentwurf (17/7335) vorgelegt. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung sei zu streichen, nach der im Falle einer Straftat von „erheblicher Bedeutung“ eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann. Voraussetzung ist, dass die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Wie die Abgeordneten weiter ausführen, hatte die Dresdener Polizei eine seinerzeitige Funkzellenabfrage damit begründet, es sei nicht auszuschließen, dass mehrere Demonstranten schweren Landfriedensbruch begehen würden. Die fast 139.000 Verkehrsdatensätze enthielten schließlich mehr als 66.000 verschiedene Anschlussnummern, insbesondere von friedlichen Demonstrationsteilnehmern sowie von Anwohnern.
Die Linke schlussfolgert: „Dieser massive Eingriff ist in Bezug auf die unberechenbar hohe Vielzahl an von der Funkzellenabfrage betroffenen Unbeteiligten nicht verhältnismäßig.“
Der „Dresdner Datenskandal“, so die Fraktion weiter, verdeutliche, dass es im Hinblick auf die Streubreite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter nicht ausreiche, „legislativ Sicherungen“ einzubauen, die ihre Benutzung erträglich machen. Erforderlich sei deshalb die ersatzlose Streichung dieser Maßnahme aus dem Katalog möglicher Verfolgungsinstrumente.
Die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme soll nach Meinung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundgesetzkonform und rechtstaatlich reguliert werden. Um Daten von unbeteiligten Dritten zu schützen, hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/7033) vorgelegt. Dieser sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen.
Auch die Grünen beziehen sich in ihrem Entwurf die am 19. Februar 2011 in Dresden bei einer FZA gesammelten Daten von unbeteiligten Personen. Diese Daten seien in Ermittlungen verwendet worden, für die keine Genehmigung vorgelegen habe, heißt es bei den Grünen. Da sich die FZA nur gegen den Beschuldigten oder dessen Nachrichtenmittler richten dürfe, soll der Entwurf die Funkzellenabfrage erschweren. Die Änderung der Strafprozessordnung diene außerdem einer besseren parlamentarischen Kontrolle. (eis)
Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2012, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Wilhelm Achelpöhler, Deutscher Anwaltsverein, Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht, Münster
Ulf Buermeyer, Landgericht Berlin
Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Thomas Giesen, Rechtsanwalt, Dresden
Clemens Lückemann, Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Dr. Robert Schnabel, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft München
Hans Strobl, Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Leipzig
Dr. Stefan Studenroth, Oberstaatsanwalt, Leiter Betäubungsmittel/Organisierte Kriminalität, Staatsanwaltschaft Göttingen
N.N.