Öffentliche Anhörung zu Kostenfallen im Internet

Einskaufswagen und Computermaus

Der Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) plant eine öffentliche Anhörung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im Internet. Sie findet am Montag, 6. Februar 2012, ab 13 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt. Anlass ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (17/7745). Das Gesetz soll Verbraucher künftig besser vor Kostenfallen im Internet schützen.

Internet-Kunden sollen ihre Bestellung bestätigen

Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der bestellten Ware oder der Dienstleistung informieren. Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es im Entwurf

Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite vorgenommen wird, soll die Beschriftung der Schaltfläche nach dem Willen der Regierung unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen. (ver)

Zeit: Montag, 6. Februar 2012, 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen