Freilassung des im Iran zum Tode verurteilten evangelischen Pastors Youcef Nadarkhani gefordert

Petitionsausschuss - 18.01.2012

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Begnadigung und Freilassung des im Iran zum Tode verurteilten evangelischen Pastors Youcef Nadarkhani ein. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Auswärtigen Amt zur Erwägung zu überweisen.

In seiner Eingabe verweist der Petent auf das Schicksal Nadarkhanis, der seit Oktober 2009 wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) und Verbreitung nichtislamischer Lehren im Gefängnis sitzt. Ein Gerichtsverfahren gegen Youcef Nadarkhani im September 2010 sei mit der Verurteilung zum Tode durch den Strang beendet worden. Er sei daraufhin im Gefängnis in die Abteilung für politische Gefangene verlegt worden und dürfe keinen Besuch mehr erhalten, heißt es weiter. Im Juni 2011 habe die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs in Qom die Todesstrafe bestätigt. Der Petent bittet daher eindringlich um den Einsatz für die Freilassung von Youcef Nadarkhani.

Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes stellt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung fest, dass „Parlament und Regierung die Sorge des Petenten um das Leben von Youcef Nadarkhani teilen“. Die Bundesregierung habe sich ebenso wie andere europäische Regierungen auf unterschiedlichen Wegen dafür eingesetzt, dass das Todesurteil aufgehoben und Youcef Nadarkhani unverzüglich aus der Haft entlassen wird. Nach der Bestätigung des Todesurteils im Wiederaufnahmeverfahren habe der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, noch am gleichen Tage die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung von Nadarkhani gefordert. Der Geschäftsträger der iranischen Botschaft sei zudem sowohl vom außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin als auch vom Beauftragten für den Nahen und Mittleren Osten im Auswärtigen Amt einbestellt worden. Bei diesen Gesprächen sei der Iran nachdrücklich aufgefordert worden, die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie auch die eigene Verfassung, die den Schutz religiöser Minderheiten beinhalte, zu achten.

Der Petitionsausschuss, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, erkenne durchaus die „engen Grenzen von Einflussnahme auf das iranische Regime in dieser wie auch in anderen politischen und humanitären Fragen“ an. Die Abgeordneten erachten es aber dennoch für dringend geboten, die Entwicklung im Falle des verurteilten Youcef Nadarkhani genau zu beobachten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

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