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Finanzen/Gesetzentwurf - 17.01.2012
Berlin: (hib/HLE) Die bis zum 31. Dezember 2011 befristete ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt soll wieder eingeführt werden. Dies verlangt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/8320). Der Bundesrat verweist in der Begründung auf die vom Bund eingesetzte Mehrwertsteuerkommission zur Neugestaltung der Mehrwertsteuer. Da diese bis Jahresende 2011 kein Ergebnis vorgelegt habe, erscheine es nicht gerechtfertigt, nur für die Fahrgastschifffahrt aufgrund des Auslaufens der Regelung die Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat verlangt daher eine Verlängerung der Regelung, was zu Steuermindereinnahmen von 20 Millionen Euro führen würde.Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Stellungnahme ab. Sie verweist darauf, dass es für Personenbeförderungen mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr und im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bei Beförderungen von nicht mehr als 50 Kilometern auch nach Auslaufen dieser Übergangsregelung beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bleibe. Für die anderen Fälle habe der Gesetzgeber entschieden, dass mit dem Auslaufen der Übergangsregelung die Regelbesteuerung in Höhe von 19 Prozent eintrete. Die Branche habe Zeit genug gehabt, sich darauf einzustellen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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