Bundesregierung unterstützt Menschenrechte in Zentralasien

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort - 13.01.2012

Berlin: (hib/TYH) Im Rahmen der Zentralasienstrategie der Europäischen Union fördern Bundesregierung und EU die Umsetzung von Maßnahmen mit Bezug zu Menschenrechten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8289) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8196). Die Regierung fördert demnach insbesondere den Aufbau der für die Gewährleistung der Menschenrechte erforderlichen rechtsstaatlichen Strukturen über ein Regionalprojekt zur Unterstützung der Rechts- und Justizreformen in den zentralasiatischen Staaten. So erfolge im Rahmen eines Regionalvorhabens beispielsweise der Erfahrungsaustausch zwischen dem tadschikischen Verfassungsgericht und dem deutschen Bundesverfassungsgericht.

Auch in politischen Gesprächen mit den zentralasiatischen Regierungen setzt sich die Bundesregierung laut Antwort nachdrücklich für die Verbesserung der Menschenrechtslage ein. Darüber hinaus werde etwa auch der Aufbau von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichen Instrumenten unterstützt. Zentrales Element der EU-Politik sei hier das Programm „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden in der Entwicklungszusammenarbeit“ mit Fördermitteln in Höhe von 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2007 bis 2013. Auch im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit unterstützt das Auswärtige Amt der Antwort zufolge die Aus- und Weiterbildung von Journalisten in Transformationsländern mit Mitteln der Medienförderung.

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