Monopolkommission: Keine Emissionsverringerung durch das EEG

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung - 27.01.2012

Berlin: (hib/HLE) „Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz leisten derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten „Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“, das von der Bundesregierung jetzt als Unterrichtung (17/7181) vorgelegt wurde. Aus ordnungspolitischer Sicht seien sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) vor dem Hintergrund des europäischen Zertifikatehandels redundant. Kohlendioxid-Emissionen, die in Deutschland eingespart würden, „werden anderweitig in der Europäischen Union verkauft, so dass insgesamt keine Emissionen eingespart werden“, stellt die Kommission fest.

Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostromverbrauch bis spätestens 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, äußert sich die Kommission „verhalten positiv“. Die negativen Effekte dieser Energieträger seien geringer als die fossiler oder nuklearer Energieträger. Kritisiert wird aber die konkrete Ausgestaltung: „Speziell die explizite Förderung bislang bekannter Erzeugungstechnologien, insbesondere von Windrädern und Solaranlagen auf Basis des Erneuerbare Energien-Gesetzes bedingt, dass lediglich derzeit bekannte Verfahren zur Emissionsvermeidung gefördert werden“, kritisiert die Monopolkommission.

Als Folge der Energiewende mit einem Abschalten aller deutschen Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 erwartet die Kommission erhebliche wettbewerbspolitische Auswirkungen: „Die unmittelbaren Folgen sind ein Anstieg der Strompreise sowie eine Reduzierung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität – auch für die Nachbarstaaten Deutschlands.“ Auf der anderen Seite könne angenommen werden, dass die Konzentration in der Stromerzeugung sinken werde und neue Anbieter zum Markteintritt animiert würden.

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