Grünen-Fraktion dringt auf "wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren"

Inneres/Antrag - 26.01.2012

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für einen „wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren“ stark. Die deutsche Regelung, wonach die „aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Dublin-Überstellung ausgeschlossen ist“, sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/8460), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der „Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Überstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung“ aufgehoben und gegen derartige Überstellungen im deutschen Recht ein effektiver Rechtsschutz festgeschrieben wird.

In der Begründung verweisen die Abgeordneten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der zufolge „ein Schutzsuchender in jedem Fall vor einer Rückführung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat die Möglichkeit einer effektiven rechtlichen Überprüfung mit aufschiebender Wirkung“ haben müsse. Eine solche Möglichkeit gebe es aber nach geltendem deutschen Recht nicht. Nunmehr habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) „die vom EGMR vorgegebene Richtung bestätigt“. Er habe „entschieden, Artikel vier der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei dahin auszulegen, dass es den Mitgliedsstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliege, einen Asylbewerber nicht an einen Mitgliedstaat zu überstellen, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden“. Eine auch im deutschen Recht enthaltene „unwiderlegbare Vermutung“, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten, verwerfe der EuGH ausdrücklich. Es erscheine daher „dringend geboten, die menschen- und europarechtswidrigen Bestimmungen des deutschen Rechts aufzuheben“.-

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