Linke will Handel mit Dateien durch Änderung des Urheberrechtsgesetz ermöglichen

Recht/Gesetzentwurf - 26.01.2012

Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Die Linke möchte eine gesetzliche „Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare“ ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wissen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/8377) vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, Verbrauchern sei häufig gar nicht bewusst, dass die Medienprodukte, die sie per Download in „unkörperlicher Form“ erwerben könnten, gegebenenfalls weniger wert seien als „körperliche Werkexemplare“, also im Laden gekaufte CDs oder gedruckte Bücher. Während ein Buch oder eine CD, die der Besitzer nicht mehr benötige, jederzeit gebraucht weiterveräußert werden könne, um einen wirtschaftlichen Restwert zu realisieren, würden sich für den Second-Hand-Handel mit Dateien unerwartete Schwierigkeiten ergeben. Während ein Musikfreund jederzeit seine CD-Sammlung, ein Bücherliebhaber nach Gutdünken seine Bibliothek gebraucht verkaufen dürfe, würden die Besitzer digitaler Güter daran gehindert. Aus diesem Grunde sei eine Änderung des Urheberrechts dringend erforderlich.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein